ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

Váš prohlížeč - MS Internet Explorer #version# - již nepatří mezi podporované prohlížeče. Doporučujeme přejít na některý jiný prohlížeč, podrobnosti najdete v prohlášení o přístupnosti.

Other related information


Zu einer Wiederherstellung des Anspruchs auf die Witwen-/Witwerrente kann es kommen, wenn die Erfüllung einer der gesetzlichen Bedingungen (siehe Punkt Auszahlung der Leistung) innerhalb von zwei Jahren nach dem vorherigen Erlöschen des Anspruchs auf die Witwen-/Witwerrente eintritt. Zur Wiederherstellung der Auszahlung kommt es jedoch nicht automatisch, sondern immer aufgrund eines bei der örtlich zuständigen OSSZ (bzw. bei einem ausländischen Rentenversicherungsträger im Staat des Wohnsitzes) gestellten Antrags, dem die Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Bedingungen beizufügen sind.

Fachhilfe und Informationen in Bezug auf den konkreten Einzelfall des Versicherten bieten die Experten der OSSZ am Ort seines Wohnsitzes, des Call-Centers unter der Telefonnummer 800 050 248 oder der Kundenzentrale bei der Zentrale der ČSSZ in Prag.

Last update: 14. 7. 2022