ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Weitere damit zusammenhängende Informationen


Eine Witwen-/Witwerrente kann erneut gewährt werden, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen (siehe Zahlung der Leistung) innerhalb von fünf Jahren nach dem vorherigen Wegfall des Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente erfüllt ist. Die Wiederaufnahme der Zahlung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern immer auf Antrag, dem Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen beizufügen sind.

Fachhilfe und Informationen in Bezug auf den konkreten Einzelfall des Versicherten bieten die Experten der OSSZ am Ort seines Wohnsitzes, des Call-Centers unter der Telefonnummer 800 050 248 oder der Kundenzentrale bei der Zentrale der ČSSZ in Prag.

Letztes Update: 29. 7. 2025