Das Pflegegeld der Selbstständigen
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Krankengeldversicherung, die an eine pflegende Person gezahlt wird, die mit der gepflegten Person in einem Haushalt lebt. Das Erfordernis eines gemeinsamen Haushalts gilt nicht für die Pflege eines Verwandten in gerader Linie des Versicherten und von Geschwistern sowie für die Pflege eines Ehegatten, eines eingetragenen Partners, der Schwiegereltern oder der Eltern eines eingetragenen Partners.
Ein Selbstständiger hat in den folgenden Fällen ein Anspruch auf ein Pflegegeld:
- Pflege eines Kindes unter 10 Jahren, wenn das Kind erkrankte oder einen Unfall erlitten hat, oder
- Pflege einer anderen natürlichen Person, deren Gesundheitszustand aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls die Pflege durch eine andere natürliche Person erforderlich macht, oder einer Frau nach der Geburt, wenn ihr Zustand unmittelbar nach der Entbindung die Pflege durch eine andere natürliche Person erforderlich macht, oder
- Pflege eines Kindes unter 10 Jahren, wenn es aufgrund einer Quarantäneanordnung nicht in der Schule oder einer ähnlichen Einrichtung für Kinder (im Folgenden „schulische Einrichtung“) betreut werden kann, in deren täglicher oder wöchentlicher Obhut sich das Kind ansonsten befindet,
- Pflege eines Kindes unter 10 Jahren, weil die natürliche Person, die das Kind sonst betreut, erkrankt ist, einen Unfall erlitten hat oder andere Umstände im Sinne von § 57 Absatz 1 Buchstabe b) oder c) des Gesetzes über die Krankengeldversicherung vorliegen, weil sie ein Kind geboren hat oder eine Quarantäne angeordnet wurde und sie deshalb nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.
Die Pflegebedürftigkeit wird vom behandelnden Arzt der erkrankten Person festgestellt, indem er eine Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit ausstellt und diese elektronisch an die ČSSZ übermittelt.
Es können maximal 9 Tage für das Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen ein Elternteil alleinerziehend, der dann bis zu 16 Tage Pflegegeld beziehen kann, wenn er ein Kind unter 16 Jahren betreut, das die Schulpflicht noch nicht erfüllt hat. Die Eltern oder andere berechtigte Personen können sich bei der Betreuung des Kindes einmal während der 9 Tage (oder 16 Tage) abwechseln.
Die allgemeinen Bedingungen, die für Arbeitnehmer gelten, gelten auch für Selbstständige und sind dieselben wie bei der Langzeitpflege für Selbstständige.
Letztes Update: 10. 4. 2025