Selbständige
Eine Person, die eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger ausübt, muss in der Tschechischen Republik im Bereich der sozialen Sicherung insbesondere:
- die Merkmale eines Selbständigen erfüllen (mehr Definition eines Selbständigen)
- bei der örtlich zuständigen Kreissozialversicherungsverwaltung registriert sein (mehr Pflichten eines Selbständigen)
- Versicherungsbeitrag zahlen (mehr Sozialversicherung von Selbständigen)
Weitere grundlegende Informationen finden Sie im folgenden Text. Individuelle Informationen zu Ihrer Situation erhalten Sie von der Regionalsozialversicherungsverwaltung an Ihrem Wohnort oder gemeldeten Aufenthaltsort, gegebenenfalls können Sie auch andere Kommunikationsmöglichkeiten mit der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweise:
- Für den Bereich der Krankenversicherung sind die Krankenkassen zuständig.
- Für den Erhalt einer Gewerbeberechtigung sind die Gewerbeämter zuständig.
- Für die Zahlung von Steuern sind die Finanzämter zuständig.
- Für Familienleistungen und weitere Nichtversicherungsleistungen sind die Arbeitsämter zuständig.
Letztes Update: 8. 4. 2026