ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

Váš prohlížeč - MS Internet Explorer #version# - již nepatří mezi podporované prohlížeče. Doporučujeme přejít na některý jiný prohlížeč, podrobnosti najdete v prohlášení o přístupnosti.

Selbständige


Eine Person, die eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger ausübt, muss in der Tschechischen Republik im Bereich der sozialen Sicherung insbesondere:

Weitere grundlegende Informationen finden Sie im Text unten, individuelle Informationen betreffs Ihrer Situation stellt Ihnen „Ihre“ (örtlich zuständige) Kreissozialversicherungsverwaltung bereit, gegebenenfalls können auch weitere Möglichkeiten der Kommunikation mit der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung genutzt werden. Mehrere Informationen finden Sie im Kapitel Kontakte.

Hinweise:

  • Für den Bereich der Krankenversicherung sind die Krankenkassen zuständig.
  • Für den Erhalt einer Gewerbeberechtigung sind die Gewerbeämter zuständig.
  • Für die Zahlung von Steuern sind die Finanzämter zuständig.
  • Für Familienleistungen und weitere Nichtversicherungsleistungen sind die Arbeitsämter zuständig. 

Letztes Update: 17. 2. 2022