Krankengeldversicherung von Selbständigen
Ein Selbständiger nimmt an der Krankengeldversicherung teil, wenn die nachstehenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- er übt eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Tschechischen Republik, beziehungsweise außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik aus (wenn auf der Grundlage der Regelung in den EU-Koordinierungsverordnungen oder in einem internationalen Sozialversicherungsvertrag die tschechischen Rechtsvorschriften als die einschlägigen bestimmt wurden), und
- er sich zur Teilnahme an der Krankengeldversicherung (mit dem verlangten Formular) angemeldet hat.
Aus der Krankengeldversicherung eines Selbständigen werden diese Leistungen gewährt:
- Krankengeld
- Geldleistungen während der Mutterschaft
- Vaterschaftsgeld
- Langfristiges Pflegegeld
- Pflegegeld (ab 1.1.2025)
Letztes Update: 10. 4. 2025