ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Krankengeldversicherung von Selbständigen


Ein Selbständiger nimmt an der Krankengeldversicherung teil, wenn die nachstehenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • er übt eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Tschechischen Republik, beziehungsweise außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik aus (wenn auf der Grundlage der Regelung in den EU-Koordinierungsverordnungen oder in einem internationalen Sozialversicherungsvertrag die tschechischen Rechtsvorschriften als die einschlägigen bestimmt wurden), und
  • er sich zur Teilnahme an der Krankengeldversicherung (mit dem verlangten Formular) angemeldet hat.

Aus der Krankengeldversicherung eines Selbständigen werden diese Leistungen gewährt:

  • Krankengeld
  • Geldleistungen während der Mutterschaft
  • Vaterschaftsgeld
  • Langfristiges Pflegegeld

Letztes Update: 25. 3. 2022