ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Stellung des Antrags


Der Rentenantrag wird von der Person selbst bei der Regionalsozialversicherungsverwaltung ÚSSZ (Bezirkssozialversicherungsverwaltung OSSZ) oder online gestellt. Es ist ratsam, dies in Absprache mit seinem behandelnden Arzt zu tun, der mit seinem Gesundheitszustand vertraut ist. Wenn eine Person aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, selbst einen Rentenantrag zu stellen, kann ein Familienangehöriger den Antrag für sie stellen. Dieser muss jedoch die Zustimmung des Berechtigten zu dem Antrag und ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Berechtigte aufgrund seines ernsten Gesundheitszustands die Leistung nicht selbst beantragen kann.

Weitere Informationen zur Stellung des Rentenantrags finden Sie hier.

Letztes Update: 29. 7. 2025