ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Stellung des Antrags


Den Antrag auf Rente stellt der Bürger selbst. Es ist angezeigt, wenn er dies nach Rücksprache mit seinem behandelnden Arzt tut, der seinen Gesundheitszustand kennt. Der Antrag wird mit dem Bürger bei jeder Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ), in Prag bei jeder Gebietsstelle der Prager Sozialversicherungsverwaltung (PSSZ) gestellt. Der Rentenantrag wird persönlich gestellt, gegebenenfalls ist es möglich, zu dieser Handlung eine andere Person aufgrund einer erteilten Vollmacht zu ermächtigen (amtliche Beglaubigung ist nicht erforderlich). Den Antrag verfasst der Mitarbeiter der Abteilung für Rentenversicherung mit dem Antragsteller. Wenn der Bürger aufgrund seines ungünstigen Gesundheitszustands den Rentenantrag nicht selbst stellen kann, kann den Rentenantrag für ihn sein Familienangehöriger stellen. Dieser muss jedoch die Zustimmung des Berechtigten zur Stellung des Antrags und die Bestätigung des Arztes vorlegen, dass ihm sein ernsthafter Gesundheitszustand die Stellung des Rentenantrags verhindert hat.

Jene Personen, die in einem andere EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat wohnen, mit dem die Tschechische Republik ein bilaterales Abkommen über Sozialversicherung abgeschlossen hat, stellen den Antrag für die tschechische Rente in der Regel im Staat des Wohnsitzes durch den örtlichen Rentenversicherungsträger. Dieser leitet dann den Rentenantrag an die ČSSZ weiter.

Erforderliche Unterlagen und Formulare

Es ist auch möglich, einen Rentenantrag in elektronischer Form (online) zu stellen. Der Antrag auf Rentenleistung in elektronischer Form wird über das ePortal der ČSSZ unter Verwendung einer elektronischen Identifikation (z.B. Datenbox, Bankidentität) gestellt.

Letztes Update: 16. 5. 2024