ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

Váš prohlížeč - MS Internet Explorer #version# - již nepatří mezi podporované prohlížeče. Doporučujeme přejít na některý jiný prohlížeč, podrobnosti najdete v prohlášení o přístupnosti.

Stellung des Rentenantrags


Der Rentenantrag wird vom Antragsteller selbst gestellt, gegebenenfalls kann eine andere Person aufgrund einer Vollmacht dazu bevollmächtigt werden (eine amtliche Beglaubigung ist nicht erforderlich).

Ein Online-Antrag kann durch einen Vertreter für eine andere Person eingereicht werden – nach Anmeldung im ePortal der ČSSZ muss zunächst das Formular „Mitteilung über die Vertretung zur Stellung eines Online-Rentenantrags“ ausgefüllt, der Status der Vertretung ausgewählt und ein Dokument wie eine Vollmacht (eine amtliche Beglaubigung ist nicht erforderlich), eine Gerichtsentscheidung usw. angefügt werden. Dieses so ausgefüllte Formular wird elektronisch an die OSSZ (USSZ) geschickt. Nach der Bearbeitung des Dokuments erscheint nach 3 bis 5 Tagen im ePortal die Vertretung, über die sich der Vertreter für die vertretene Person anmeldet und den Rentenantrag im Vertretung stellen kann.

Bei einer persönlichen Antragstellung ist das Verfahren dasselbe, ohne dass die 3-5 Tage gewartet werden muss.

Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat wohnen, mit dem die Tschechische Republik ein bilaterales Abkommen über Sozialversicherung abgeschlossen hat, stellen den Antrag auf die tschechische Rente in der Regel im Staat des Wohnsitzes über den örtlichen Rentenversicherungsträger. Dieser leitet dann den Rentenantrag an die ČSSZ weiter.

Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Rente in der Tschechischen Republik zu beantragen:

  • Online (in elektronischer Form) über das ePortal der ČSSZ nach dem Einloggen in die Applikation  (z.B. Datenbox, Bankidentität, in der EU - International ID Gateway).  Als Hilfsmittel steht Ihnen die Informative Rentenapplikation (IDA) zur Verfügung, mit der Sie die aktuelle Schätzung der Höhe Ihrer Altersrente berechnen, Ihr Renteneintrittsdatum feststellen und die Rentenversicherungszeiten leicht überprüfen können.
  • Persönlich bei jeder OSSZ (ÚSSZ), in Prag bei jeder Zweigstelle der PSSZ. Der Antrag wird gemeinsam mit dem Antragsteller von einem Mitarbeiter der Abteilung für Rentenversicherung ausgearbeitet.

Mit Ausnahme der Erwerbsminderungsrente kann die Rente auch rückwirkend beantragt werden. Die Zahlung wird ab dem Datum der Entstehung des Anspruchs gewährt, und nicht gezahlte Rentenraten werden nachgezahlt. Die Grenze für die Auszahlung der Rente liegt 5 Jahre zurück, danach erlischt der Anspruch auf Auszahlung der einzelnen Raten.

Erforderliche Unterlagen und Formulare (außer bei Witwen-/Witwerrente, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezog)

  • Identitätsnachweis, d. h. Personalausweis, ggf. Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung,
  • Nachweis eines Studiums (oder einer Ausbildung), auch wenn es nicht abgeschlossen ist
    • Facharbeiterbrief;
    • Zeugnisse aus den einzelnen Ausbildungsjahren und Abiturzeugnis;
    • Leistungsnachweis, Zeugnis der staatlichen Abschlussprüfung, Diplm;
  • Bescheinigung der Schule über die Dauer des Studiums (das erreichte Bildungsniveau ist für den Rentenanspruch und die Höhe der Rente nicht unmittelbar relevant, wohl aber die Dauer Ihres Studiums; deswegen müssen die Dokumente vorgelegt werden),
  • Nachweis eines Militärdienstes
    • Sldbuch,
    • Bestätigung des Verwaltungsarchivs der Tschechischen Armee (Sitz: Nám. Republiky 4, Olomouc),
  • Dokumente, die die Erziehung oder Betreuung von Kindern belegen
    • Geburtsurkunden der Kinder der Auszüge aus dem Geburtenregister, ggf. andere Dokumente über das Sorgerecht für das Kind (z. B. Gerichtsurteil über die Adoption oder das Sorgerecht), wenn die oben genannten Angaben nicht von der OSSZ im Einwohnermeldesystem überprüft werden können,
  • Nachweise von Versicherungszeiten oder Ersatzzeiten (z. B. Zeiten der Meldung beim Arbeitsamt, Zeiten der Pflege einer pflegebedürftigen Person), die nicht im Informativen Personenblatt der Rentenversicherung aufgeführt sind oder von denen der Antragsteller weiß, dass die ČSSZ sie nicht in ihren Unterlagen hat,
  • Dokumente, die Beschäftigungszeiten und andere im Ausland erworbene Versicherungszeiten belegen.

Besonderheiten bei der Beantragung der einzelnen Rentenarten

Erwerbsminderungsrente

Antragsteller, die eine Entschädigung für Verdienstausfall nach einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls (Berufskrankheit) erhalten oder erhalten haben, müssen außerdem eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über die Höhe der gezahlten Entschädigung vorlegen.

Die Erwerbsminderungsrente wird auf der Grundlage einer Bewertung des Gesundheitszustands gewährt. Ein Arzt des Instituts für die Bewertung des Gesundheitszustands holt ein medizinisches Gutachten ein, auf dessen Grundlage er den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellt. Die Beurteilung erfolgt in der Regel ohne persönliche Anwesenheit des Rentenantragstellers.

Waisenrente

Dem Antrag auf Waisenrente sind die Unterlagen des verstorbenen Elternteils und des unterhaltsberechtigten Kindes beizufügen, insbesondere der Personalausweis oder die Geburtsurkunde des Kindes und die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils. Im Falle eines Kindes, das die Schulpflicht bereits erfüllt hat, sind außerdem Unterlagen zum Nachweis seiner Unterhaltsberechtigung, wie z. B. eine Studienbescheinigung, vorzulegen. Bei Kindern, die im Ausland studieren, ist zusätzlich zur Studienbescheinigung eine Entscheidung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vorzulegen, dass das Studium im Ausland dem Studium in der Tschechischen Republik gleichwertig ist.

Letztes Update: 22. 7. 2025