ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Stellung des Rentenantrags


Der Rentenantrag wird von der Person selbst bei der Regionalsozialversicherungsverwaltung ÚSSZ (Bezirkssozialversicherungsverwaltung OSSZ) oder online gestellt. Ein Antrag auf Altersrente kann frühestens vier Monate vor dem gewünschten Datum der Zuerkennung der Rente gestellt werden. Später ist er jederzeit möglich. Nur bei Vorruhestandsrenten kann die Rente nicht rückwirkend zuerkannt werden, sondern frühestens ab dem Datum der Antragstellung.

Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat wohnen, mit dem die Tschechische Republik ein bilaterales Abkommen über Sozialversicherung abgeschlossen hat, stellen den Antrag auf die tschechische Rente in der Regel im Staat des Wohnsitzes über den örtlichen Rentenversicherungsträger. Dieser leitet dann den Rentenantrag an die ČSSZ weiter.

Weitere Informationen zur Stellung des Rentenantrags finden Sie hier.

Letztes Update: 29. 7. 2025