ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Stellung des Rentenantrags


Den Rentenantrag stellt der Versicherte selbst, und zwar bei jeder Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ), in Prag bei jeder Gebietsstelle der Prager Sozialversicherungsverwaltung (PSSZ). Der Rentenantrag wird persönlich gestellt, gegebenenfalls ist es möglich, zu dieser Handlung eine andere Person aufgrund einer erteilten Vollmacht zu ermächtigen (amtliche Beglaubigung ist nicht erforderlich). Den Antrag verfasst der Mitarbeiter der Abteilung für Rentenversicherung mit dem Antragsteller. Es ist auch möglich, einen Rentenantrag in elektronischer Form (online) zu stellen. Der Antrag auf Rentenleistung in elektronischer Form wird über das ePortal der ČSSZ unter Verwendung einer elektronischen Identifikation (z.B. Datenbox, Bankidentität) gestellt. Der Antrag auf Altersrente kann frühestens vier Monate vor dem beantragten Tag der Zuerkennung der Altersrente gestellt werden. Später ist dies jederzeit möglich. Nur bei der Vorruhestandsrente gilt jedoch, dass sie nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden.

Der Rentenantrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Die Auszahlung wird ab dem Tag der Entstehung des Anspruchs zuerkannt, wobei die nicht ausgezahlten Rentenraten nachgezahlt werden. Die Altersrente kann höchstens für 5 Jahre rückwirkend zuerkannt werden, danach erlischt der Anspruch auf Auszahlung der einzelnen Rentenraten.

Jene Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat wohnen, mit dem die Tschechische Republik ein bilaterales Abkommen über Sozialversicherung abgeschlossen hat, stellen den Antrag auf die tschechische Rente in der Regel im Staat des Wohnsitzes durch den örtlichen Rentenversicherungsträger. Dieser leitet dann den Rentenantrag an die ČSSZ weiter.

Erforderliche Unterlagen und Formulare

  • Notwendig ist ein Identitätsnachweis, d.h. Personalausweis, gegebenenfalls Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung,

  • Unterlagen zur Dauer der Ausbildung (gegebenenfalls der Berufsausbildung), und zwar auch in einem solchen Fall, wenn sie nicht abgeschlossen wurde
    • Lehrbrief;
    • Zeugnisse über die einzelnen Ausbildungsjahre und Abiturzeugnis;
    • Studiennachweis (Studienbuch), Zeugnis der staatlichen Abschlussprüfung, Hochschuldiplom;
  • Bestätigung der Schule über die Dauer der Ausbildung (für den Rentenanspruch und die Höhe der Rente ist nicht die Stufe der erreichten Ausbildung, sondern die Dauer der Ausbildung maßgeblich; deshalb ist es erforderlich, jene Unterlagen vorzulegen, aus denen diese Tatsache ersichtlich ist)
  • Unterlagen zur Dauer des Militärdienstes
    • Militärausweis,
    • Bestätigung des Verwaltungsarchivs der Armee der Tschechischen Republik (Sitz an der Adresse: Nám. Republiky 4, Olomouc),
  • Unterlagen zum Nachweis über Kindererziehung oder Kinderbetreuung
    • Geburtsurkunden der Kinder oder Auszüge aus dem Geburtenbuch, ggf. andere Unterlagen zur Übertragung des Sorgerechts in Bezug auf das Kind (z.B. Gerichtsurteil über eine Adoption oder Übertragung des Sorgerechts in Bezug auf das Kind), wenn die angeführten Informationen seitens der OSSZ nicht im Agenda-System des Personenstandsregisters geprüft werden kann
  • Unterlagen zu Versicherungszeiten oder Ersatzzeiten (z.B. Dauer der Registrierung beim Arbeitsamt, Dauer der Langzeitpflege für eine pflegebedürftige Person usw.), die im informativen Personenblatt der Rentenversicherung nicht angeführt sind, oder von denen dem Antragsteller bekannt ist, dass sie nicht bei der ČSSZ erfasst sind

Letztes Update: 16. 5. 2024