ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Beitragszahlung eines Selbständigen


Die Entrichtung des Sozialversicherungsbeitrags und des Beitrags zur staatlichen Beschäftigungspolitik regelt das Gesetz Nr. 589/1992 Slg., über den Sozialversicherungsbeitrag und den Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik, in der geltenden Fassung. Mehr zu den Versicherungstarifen.

Ein Selbständiger zahlt:

  • Rentenversicherungsbeitrag oder
  • Abschläge auf den Versicherungsbeitrag und eine Nachzahlung dieses Versicherungsbeitrags und
  • Krankengeldversicherungsbeitrag, wenn er freiwillig an der Krankengeldversicherung teilnimmt.

Ein Selbständiger zahlt den Versicherungsbeitrag auf das Konto der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung. Informationen zu den Konten der einzelnen OSSZ und weitere Informationen erhält ein Selbständiger auch in einem Informationsschreiben von der zuständigen OSSZ auf der Grundlage der Anzeige der Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit auf dem vorgeschriebenen Vordruck. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags ist auch mit dem variablen Symbol zu kennzeichnen.

Variables Symbol eines Selbständigen:

Für die Zahlung von Rentenversicherungsbeitrag gibt ein Selbständiger das 8-stellige variable Symbol an, das die OSSZ dem Selbständigen bei Anzeige der Tätigkeitsaufnahme zuteilt. Dies ist eine einzigartige Kennzahl eines Selbständigen in der Erfassung der OSSZ. Nur unter Angabe dieses variablen Symbols kann eine Zahlung auf das entsprechende Konto des Beitragszahlers gebucht werden.

Das variable Symbol für Zahlungen von Krankengeldversicherungsbeitrag eines Selbständigen ist die Personenkennzahl. Hat ein Selbständiger keine Personenkennzahl, dann die von der OSSZ zugeteilte Erfassungsnummer des Versicherten (ENV).

Als Tag der Entrichtung des Versicherungsbeitrags gilt der Tag, wo der Versicherungsbeitrag auf das Konto der entsprechenden OSSZ gutgeschrieben wird.

Rentenversicherungsbeitrag eines Selbständigen:

Rentenversicherungsbeitrag muss jeder Selbständige zahlen, der im Vorjahr:

  • eine selbständige Haupterwerbstätigkeit ausgeübt hat,
  • eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit ausgeübt hat und dem die Pflicht zur Teilnahme an der Rentenversicherung entstand,
  • eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit ausgeübt hat und sich zur Teilnahme an der Rentenversicherung angemeldet hat.

Der Abschlag beträgt 29,2 % der Monatsbemessungsgrundlage. Die Mindesthöhe des Abschlags wird alljährlich von der Bemessungsgrundlage festgelegt, die 55 % der durchschnittlichen, im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Steuerbemessungsgrundlage (gemäß Einkommensteuergesetz) beträgt. Die Mindestbemessungsgrundlage wird alljährlich durch eine Regierungsverordnung der Tschechischen Republik angepasst und unterscheidet sich für eine selbständige Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit (Mehr in Tschechisch).

Zahlung von Abschlägen zum Rentenversicherungsbeitrag

Der Abschlag kann vom 1. bis zum letzten Tag des Kalendermonats, für den der Abschlag gezahlt wird, entrichtet werden. Das heißt, für Januar ist er vom 1. 1. bis 31. 1. fällig usw. Der Abschlag beträgt 29,2 % der Monatsbemessungsgrundlage. Der Abschlag für den Kalendermonat, in dem die selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, muss erst bis zum Ende des darauffolgenden Monats entrichtet werden.

Nachzahlung von Rentenversicherungsbeitrag

Eine Nachzahlung ist die Differenz zwischen dem gesamten Rentenversicherungsbeitrag für ein gegebenes Jahr und den gezahlten Abschlägen für das gegebene Kalenderjahr. Die Nachzahlung berechnet ein Selbständiger in der Übersicht der Einnahme und Ausgaben für das Kalenderjahr oder sie wird von der örtlich zuständigen OSSZ in der Abrechnung des Versicherungsbeitrags für das gegebene Kalenderjahr festgelegt.

Der Rentenversicherungsbeitrag und der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik sind, ebenso wie die Nachzahlung dieses Versicherungsbeitrags für ein Kalenderjahr, spätestens binnen acht Tagen fällig, nachdem die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Selbständigen eingereicht wurde, beziehungsweise hätte eingereicht werden sollen. Bei Nichteinhaltung der genannten Frist ergibt sich eine Strafzahlung in Höhe von 0,05 % des ausstehenden Versicherungsbeitrags pro Verzugstag.

Mindesthöhe des Abschlags zum Rentenversicherungsbeitrag im Jahr 2024
Art der selbständigen Erwerbstätigkeit / Mindesthöhe des monatlichen Abschlags
Haupttätigkeit / CZK 3.852
Nebentätigkeit / CZK 1.413
Haupttätigkeit eines Selbstständigen, der eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, die er in den letzten 20 Kalenderjahren nicht ausgeübt hat - CZK 3.210

Die Mindesthöhe des Abschlags wird im Jahr 2024 von der Bemessungsgrundlage festgelegt, die 55 % der durchschnittlichen, im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Steuerbemessungsgrundlage beträgt. Die Summe der vorgeschriebenen Abschläge zum Versicherungsbeitrag in einem Kalenderjahr kann nicht höher sein als die für dieses Jahr festgelegte maximale Bemessungsgrundlage. Die maximale Jahresbemessungsgrundlage eines Selbständigen für den Rentenversicherungsbeitrag und den Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik ist ein Betrag in Höhe des 48-Fachen des Durchschnittslohns, für das Jahr 2024 beträgt sie 2.110.416 CZK.

Ein Selbständiger, der die maximale Bemessungsgrundlage aus einer Beschäftigung erreicht hat und diese Tatsache bei der zuständigen OSSZ mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber nachweist, ist von der Zahlung von Abschlägen auf den Versicherungsbeitrag befreit.

Mindesthöhe des Abschlags zum Rentenversicherungsbeitrag im Jahr 2025
Art der selbständigen Erwerbstätigkeit / Mindesthöhe des monatlichen Abschlags
Haupttätigkeit / CZK 4.759
Nebentätigkeit / CZK 1.496
Haupttätigkeit eines Selbstständigen, der eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, die er in den letzten 20 Kalenderjahren nicht ausgeübt hat - CZK 3.399

Die Mindesthöhe des Abschlags wird im Jahr 2025 von der Bemessungsgrundlage festgelegt, die 55 % der durchschnittlichen, im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Steuerbemessungsgrundlage beträgt. Die Summe der vorgeschriebenen Abschläge zum Versicherungsbeitrag in einem Kalenderjahr kann nicht höher sein als die für dieses Jahr festgelegte maximale Bemessungsgrundlage. Die maximale Jahresbemessungsgrundlage eines Selbständigen für den Rentenversicherungsbeitrag und den Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik ist ein Betrag in Höhe des 48-Fachen des Durchschnittslohns, für das Jahr 2025 beträgt sie 2.234.736 CZK.

Krankengeldversicherungsbeitrag eines Selbständigen:

Der Krankengeldversicherungsbeitrag für Selbständige ist durch einen Prozentsatz von der Monatsbemessungsgrundlage festgelegt. Der Tarif des Krankengeldversicherungsbeitrags eines Selbständigen beträgt 2,7 %.

Die Fälligkeit des Krankengeldversicherungsbeitrags für einen Kalendermonat ist ab dem 1. bis zum letzten Tag des Kalendermonats, für den der Versicherungsbeitrag gezahlt wird. Ein Versicherungsbeitrag, der nicht in der Fälligkeitszeit gezahlt wurde, kann bis Ende des Kalendermonats nachgezahlt werden, der dem Monat folgt, für den der Versicherungsbeitrag gezahlt wird.

Im Jahr 2025 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für den Krankengeldversicherungsbeitrag 9.000 CZK, die Mindestzahlung ist in Höhe von 243 CZK monatlich festgelegt. Die Bemessungsgrundlage des Krankengeldversicherungsbeitrags für einen Selbständigen ist die Monatsgrundlage, die sich der Selbständige selbst mit seiner Zahlung innerhalb der Spanne der Mindest- und der maximalen Monatsgrundlage festlegt. Die Mindestmonatsgrundlage ist gleich dem Zweifachen des sog. maßgebenden Betrags, dieser wird im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Krankengeldversicherung für eine Teilnahme am Krankengeldversicherungssystem für Arbeitnehmer festgelegt.

Selbständige im Pauschalmodus/ Pauschalzahlungen von Selbständigen

Ab dem 01.01.2021 haben Selbständige die Möglichkeit, zum Steuerzahler im Pauschalmodus zu werden. Das Ziel ist dabei die Vereinfachung der Verwaltung im Zusammenhang mit den Abzugspflichten der Selbständigen gegenüber dem Staat im Bereich der Steuern und der Renten- und Krankenversicherung. Ab dem 1. 1. 2025 ist die Grenze für das Einkommen in einem bestimmten Kalenderjahr auf CZK 2.000.000 festgelegt.

Die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung ist für die Veröffentlichung der Informationen in Bezug auf den Eintritt und die Bedingungen der Teilnahme am Pauschalmodus nicht zuständig, und aus diesem Grund empfehlen wir, die Webseite der Steuerbehörden zu verfolgen.

Meldung der Aufnahme oder der Beendigung einer selbständigen Tätigkeit bei Eintritt oder Austritt aus dem Pauschalmodus

Die Mitteilung über den Eintritt in den Pauschalmodus haben die Selbständigen bei den Steuerbehörden abzugeben.

Die Aufnahme einer Tätigkeit und den Eintritt in den Pauschalmodus meldet ein Selbständiger bei der Steuerbehörde. Zusammen mit der Meldung über den Eintritt in den Pauschalmodus kann sich der Selbstständige für die Krankengeldversicherung anmelden.

Die Übergabe der Angaben seitens der Steuerbehörde an die ČSSZ gilt als die Erfüllung der Anzeigepflicht und als die Abgabe der Anmeldung zur Krankengeldversicherung. Ein Selbständiger, der Pauschalzahler ist, muss die Steuerbehörde über die Beendigung des Pauschalmodus informieren. Dieser Meldung kann eine Mitteilung über die Beendigung der selbständigen Tätigkeit beigefügt werden.

Pauschalsteuer und pauschale Versicherungsbeiträge sind an die Steuerbehörden in Form von monatlichen Pauschalvorauszahlungen zu entrichten, in denen die Vorauszahlung für Krankenversicherung, die Vorauszahlung für Rentenversicherung und die Vorauszahlung für Einkommenssteuer enthalten sind. Die Höhe der einzelnen Vorauszahlungen ändert sich jedes Jahr.

Der Selbständige reicht keine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr ein, für das seine Einkommenssteuer der Pauschalsteuer gleich ist. Für den Fall der Nichteinhaltung einer der Bedingungen des Pauschalmodus, und zwar auch während der Periode, in der der Selbständige am Pauschalmodus teilnimmt, entsteht dem Selbständigen die Pflicht, die Übersicht einzureichen.

Wenn der Selbständige den Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung eines anderen Staates unterliegt (wenn die Zuständigkeit der anderen Rechtsvorschriften bestimmt wurde), wird der Selbständige für die Zwecke der Zahlung der Vorauszahlungen für Versicherungsbeiträge bis zum Ende des Kalendermonats, in dem er zum letzten Mal den tschechischen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung unterstellt war, als Steuerzahler im Pauschalmodus betrachtet. Für dieses Kalenderjahr hat er jedoch die Übersicht einzureichen.

Seit 2023 wählt ein Selbständiger, der die Voraussetzungen für den Pauschalmodus erfüllt, beim Eintritt in den Pauschalmodus zwischen drei Pauschalsätzen, nach denen die Höhe der Pauschalrate bestimmt wird. Die Wahl des Pauschalsatzes hängt von den Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit ab, die der Selbständige im vorangegangenen Kalenderjahr hatte, und gleichzeitig von der Tätigkeit, aus der diese Einkommen herrühren.

 

Pauschalsätze für 2024 mit der Höhe der Pauschalrate
Satz I - CZK 7.498

Satz II - CZK 16.745
Satz III - CZK 27.139

 

Pauschalsätze für2025 mit der Höhe der Pauschalrate
Satz I - CZK 8.765

Satz II - CZK 16.745
Satz III - CZK 27.139

 

Ein Selbständiger, der bereits im Jahr 2024 Pauschalzahler war und im Jahr 2025 weiterhin Pauschalzahler sein wird, kann der Steuerbehörde bis spätestens 10. Januar 2025 eine Änderung des Pauschalsatzes mitteilen. Tut er dies nicht, behält er den Pauschalsatz des Vorjahres bei. Der Selbstständige kann bzw. muss (wenn sein Einkommen im vorangegangenen Steuerjahr den Betrag des für den gewählten Pauschalsatz geltenden Einkommens übersteigt) die Pauschalspanne für jedes Steuerjahr ändern (wenn er bereits Pauschalzahler ist, immer bis zum 10. Januar des folgenden Kalenderjahres).

Ein Pauschalzahler, dessen Einkommenssteuer für ein bestimmtes Kalenderjahr die Pauschalsteuer ist, reicht der zuständigen Bezirkssozialversicherungsverwaltung (OSSZ) und der zuständigen Krankenkasse keine Steuererklärung und keine Übersicht der Einkommen und Ausgaben des Selbstständigen (im Folgenden „Übersicht“) ein. Bei Verstoß gegen eine der Bedingungen des Pauschalmodus, und dies auch während des Zeitraums, in dem der Selbständige Pauschalzahler ist, entsteht die Pflicht zum Einreichen der Übersicht.

Als Verstoß gegen die Bedingungen wird betrachtet:

 

  • Der Selbstständige erfüllt die Bedingungen für den Eintritt in den Pauschalmodus nicht​​​
  • ​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Der Selbständige hat anrechenbare Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, die 2.000.000 CZK übersteigen
  • Der Selbstständige ist Mehrwertsteuerzahler geworden oder ihm entstand die Pflicht, sich für die Mehrwertsteuer anzumelden.
  • Der Selbstständige wurde Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft.


Der Selbständige kann sich zur freiwilligen Krankengeldversicherung anmelden, und zwar entweder zusammen mit der Mitteilung an die Steuerbehörde über den Eintritt in den Pauschalmodus oder jederzeit während der Zeit, in der er im Pauschalmodus registriert ist. Wenn der Selbständige noch vor dem Eintritt in den Pauschalmodus an der Krankengeldversicherung beteiligt ist, ändert sich an seiner Teilnahme nichts. Die Zahlungen der Krankengeldversicherungsbeiträge bilden nicht den Bestandteil der Pauschalvorauszahlungen, die der Selbständige im Pauschalmodus der Steuerbehörde monatlich zu überweisen hat, sie sind vielmehr innerhalb der Fälligkeitsfrist auf das Konto der zuständigen Bezirkssozialversicherungsverwaltung und mit der richtigen Identifikation (dem variablen Symbol) gesondert zu zahlen. 

Der Höchstbetrag für die Krankengeldversicherung eines Selbstständigen im Pauschalmodus hängt von dem gewählten Pauschalsatz ab.

Krankengeldversicherung für das Jahr 2024
Satz I - CZK 410
Satz II - CZK 758
Satz III - CZK 1.159

Krankengeldversicherung für das Jahr 2025
Satz I - CZK 506
Satz II - CZK 758
Satz III - CZK 1.159

Letztes Update: 10. 4. 2025