ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Sätze der Versicherungsbeiträge für Sozialversicherung:

 

KRANKENGELDVERSICHERUNG

RENTENVERSICHERUNG

STAATLICHE BESCHÄFTIGUNGSPOLITIK

SUMME

ARBEITGEBER

2,1 %

21,5 %

1,2 %

24,8 %

ARBEITNEHMER

0,6%

6,5 %

---

7,1%

SELBSTÄNDIGE

2,7 % (FREIWILLIGE TEILNAHME)

28 %

1,2 %

29,2 %

(31,9%)

PERSON MIT FREIWILLIGER TEILNAHME AN DER RENTENVERSICHERUNG

---

28 %

---

28 %

AUSLÄNDISCHER ARBEITNEHMER

2,7 % (FREIWILLIGE TEILNAHME)

---

---

2,7 %

 

Am 1.1.2023 tritt das Gesetz Nr. 455/2022 Slg. in Kraft, das im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ruhestand von so genannten Rettungshelfern und Angehörigen der Betriebsfeuerwehren eine höhere Versicherungsprämie für deren Arbeitgeber einführt.

 

Am 1.2.2023 tritt das Gesetz Nr. 216/2022 Slg. in Kraft, das eine Ermäßigung der Versicherungsprämien für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (Eltern, die ein Kind unter 10 Jahren betreuen, Personen mit Behinderungen oder Personen über 55 Jahren) einführt, die nicht in der Lage sind, die festgelegte Wochenarbeitszeit zu leisten. Daher ist es auch Bedingung (mit einer Ausnahme), dass kürzere Arbeits- oder Dienstzeiten von mindestens 8 und höchstens 30 Stunden pro Woche vereinbart werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in tschechischer Sprache. Bei Bedarf erteilt das zuständige Sozialversicherungsamt weitere Informationen.

Last update: 22. 1. 2024