ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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FAQ

1) Wie beantrage ich eine tschechische Rente, wenn ich auch in einem Staat der EU oder in einem Staat gearbeitet habe, mit dem die Tschechische Republik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, und ich außerhalb der Tschechischen Republik wohne?

Wenn Sie eine tschechische Rente beantragen und in einem anderen EU- oder Vertragsstaat leben, müssen Sie den Antrag nicht in der Tschechischen Republik stellen, sondern können sich an die Rentenbehörde im Staat Ihres Wohnsitzes wenden und den Antrag über diese Behörde stellen. Die Behörde an Ihrem Wohnsitz erledigt die administrativen Erfordernisse und leitet den Antrag zur Bearbeitung an die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) weiter. Sie erhalten direkt von der ČSSZ einen schriftlichen Bescheid über die Rentenbewilligung.

2) Wie beantrage ich eine Rente, wenn ich auch in einem Staat der EU oder in einem Staat gearbeitet habe, mit dem die Tschechische Republik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, und ich in der Tschechischen Republik wohne?

Wenn Sie in der Tschechischen Republik wohnen, stellen Sie Ihren Rentenantrag bei der örtlich zuständigen Kreissozialversicherungsverwaltung (in Prag bei einer Gebietstelle der Prager Sozialversicherungsverwaltung, in Brünn bei der Städtischen Sozialversicherungsverwaltung), wo die Mitarbeiter der Abteilung Rentenversicherung die Formulare mit Ihnen ausfüllen, die für die Beantragung einer Rente in der Tschechischen Republik und in den anderen Staaten, in denen Sie gearbeitet haben (und rentenversichert waren), erforderlich sind. Ab 2024 soll es die Möglichkeit geben, den Antrag online zu stellen. Geben Sie alle notwendigen Informationen über Ihre Beschäftigung in den anderen Staaten an und legen Sie Belege hierfür vor (Versicherungsnachweise für das Ausland, Arbeitsverträge usw.). Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der ČSSZ in der entsprechenden Sprachfassung des Abschnitts Renten. Die ČSSZ leitet Ihren Rentenantrag auch an den anderen Staat weiter und übernimmt die weitere Kommunikation mit der dortigen Behörde. Das Datum, an dem der Antrag bei der Kreissozialversicherungsverwaltung OSSZ gestellt wurde, gilt auch als Datum der Antragstellung in dem anderen Staat. Sie haben jedoch das Recht zu fordern, dass dieser Antrag vorerst in einem Staat nicht gestellt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in diesem anderen Staat noch nicht das erforderliche Rentenalter erreicht haben.

3) Wie beantrage ich eine tschechische Rente, wenn ich in einem Staat wohne, der nicht Mitglied der EU ist und mit dem die Tschechische Republik kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat?

Sie können die Rente mit dem Formular „Antrag auf eine Rente aus der Tschechischen Republik - für Antragsteller, die in keinem Vertragsstaat wohnen“ beantragen, das auf dem E-Portal der ČSSZ verfügbar ist. Sie lassen Ihre handschriftliche Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen, z. B. bei der Botschaft der Tschechischen Republik oder bei einer Behörde, die nach den Vorschriften des Staats Ihres Wohnsitzes zur amtlichen Beglaubigung von Unterschriften befugt ist. Das ausgefüllte Formular senden Sie dann an die Adresse: ČSSZ, Křížová 25, 225 08 Praha, Tschechische Republik. Nachdem die ČSSZ über Ihren Rentenanspruch entschieden hat, schickt sie Ihnen eine schriftliche Entscheidung zu.

4) Was ist eine Lebensbescheinigung?

Eine Lebensbescheinigung ist ein Formular, das ein tschechischer Rentenempfänger, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, ausfüllen und an die ČSSZ senden muss, um seine tschechische Rente zu erhalten. Mit der Lebensbescheinigung wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Rentenzahlung weiterhin erfüllt sind (d. h. dass der Rentner lebt). Wenn ein im Ausland lebender Rentner diese Bescheinigung nicht vorlegt, wird die Rente nicht gezahlt.

Das ausgefüllte Formular mit der beglaubigten Unterschrift des Rentners wird zugesandt:

  • per Post an folgende Adresse: ČSSZ, oddělení výplat do zahraničí, Křížová 25, 225 08 Praha 5

  • elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an posta@cssz.cz.

Das Formular für die Lebensbescheinigung ist in verschiedenen Sprachversionen auf dem e-Portal der ČSSZ verfügbar. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der ČSSZ in der entsprechenden Sprachfassung des Abschnitts Auszahlung der Leistungen.

5) Gibt es feste Termine für die Auszahlung der Rente ins Ausland?

Nein, es gibt keine. Der Empfänger einer tschechischen Rente im Ausland schickt in selbst gewählten Zeitabständen eine Lebensbescheinigung, und die Rente wird rückwirkend für diesen Zeitraum gezahlt. Das kann z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich oder in anderen Zeitabständen geschehen. Wenn ein Rentner also z. B. alle drei Monate eine Lebensbescheinigung einreicht, wird die Rente alle drei Monate gezahlt, der genaue Zeitpunkt der Rentenzahlung im jeweiligen Monat ist aber nicht festgelegt.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der ČSSZ in der entsprechenden Sprachfassung des Abschnitts Auszahlung der Leistungen.

6) Wie lange dauert die Bearbeitung einer Lebensbescheinigung?

Sofern die zugesandte Lebensbescheinigung korrekt ausgefüllt ist und die Geburtsnummer und die beglaubigte Unterschrift des Rentners enthält, dauert die Bearbeitung in der Regel drei Wochen ab dem Eingangsdatum bei der ČSSZ. Handelt es sich um die erste Zahlung oder hat sich die Bankverbindung geändert, verzögert sich die Bearbeitung der Zahlung um ein bis zwei Wochen. Es ist sehr wichtig, dass der Rentner seine tschechische Geburtsnummer in die Lebensbescheinigung einträgt, das gleichzeitig die Referenznummer ist und auf dem Rentenbescheid angegeben wird.

Sobald die Lebensbescheinigung von der ČSSZ bearbeitet wurde, wird die Anweisung zur Auszahlung der Rente an die Tschechische Nationalbank gesendet, die die Rente über Banken im Ausland auf das Konto des Klienten überweist.

7) Wie oft muss ich die Lebensbescheinigung übermitteln?

Ein Rentner, der eine tschechische Rente bezieht und im Ausland lebt, kann selbst entscheiden, wie oft er die Lebensbescheinigung einsenden möchte. Bei niedrigeren Renten kann es sinnvoll sein, die Lebensbescheinigung z.B. ein- oder zweimal im Jahr zu schicken, um beispielsweise die Kosten für die Bankgebühren für die Überweisung der Rente oder für die amtliche Beglaubigung der Unterschrift zu senken. Bei höheren Renten wird die Lebensbescheinigung in der Regel häufiger eingesandt, um die Rente auch öfter auszuzahlen.

Die ČSSZ empfiehlt, die Lebensbescheinigung mindestens einmal pro Jahr einzusenden, da die Rente nur 5 Jahre rückwirkend gezahlt werden kann.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der ČSSZ in der entsprechenden Sprachfassung des Abschnitts Auszahlung der Leistungen.

8) Wer kann meine Unterschrift auf der Lebensbescheinigung für die Auszahlung der tschechischen Rente beglaubigen?

Allgemeine Informationen darüber, wer die Unterschrift des Rentners beglaubigen kann, sind direkt auf dem Formular der Lebensbescheinigung angegeben. Es sind dies die Institutionen, die in dem betreffenden Staat zur Beglaubigung von Unterschriften befugt sind, z. B. Gemeinde- und Stadtämter oder Rentenversicherungsanstalten. Auch eine tschechische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) kann die Unterschrift beglaubigen.

9) Wie und an wen ist der Tod eines tschechischen Rentenempfängers im Ausland zu melden?

Stirbt der Empfänger einer tschechischen Rente im Ausland, muss dies der ČSSZ gemeldet werden. Eine Kopie der Sterbeurkunde kann per Post an die Adresse: ČSSZ, Křížová 25, 225 08 Praha 5 oder per E-Mail an posta@cssz.cz geschickt werden.

10) Kann ich eine Rückerstattung von bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen beantragen?

Wenn Sie in der Tschechischen Republik Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, ist es nach tschechischem Recht nicht möglich, diese Beiträge in einen anderen Staat zu überweisen oder zu zahlen.

Wenn Sie in mehreren Staaten der EU, des EWR oder der Schweiz gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf eine gesonderte Rente aus jedem Staat, in dem Sie mindestens ein Jahr lang versichert waren, sofern Sie die in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen erfüllen (z. B. das Rentenalter erreicht haben). Gegebenenfalls werden die in verschiedenen Mitgliedstaaten erfüllten Versicherungszeiten für die Feststellung des Anspruchs zusammengerechnet. War die Versicherungszeit in einem bestimmten Staat kürzer als das erforderliche Jahr, übernimmt sie der Staat, in dem Sie zuletzt gearbeitet oder gewohnt haben.

11) Wie beantrage ich eine Bestätigung über die Beschäftigungs-/Arbeitszeit in der Tschechischen Republik?

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Rentenversicherungszeiten festzustellen:

  • Online können Sie Ihr Konto über das E-Portal der ČSSZ unter der folgenden Adresse einsehen. Dienst „Übersicht der Rentenversicherungszeiten“ oder „Ansicht des informativen persönlichen Rentenversicherungsblatts“. Diese Möglichkeit ist nur verfügbar, wenn Sie Inhaber einer Datenbox sind, bei der nationalen Identitätsbehörde registriert sind oder wenn Sie das Portal Bürgeridentität benutzen. Diese Möglichkeit ist jederzeit und kostenlos verfügbar,

  • Einmal pro Kalenderjahr können Sie kostenlos ein so genanntes Informatives persönliches Rentenversicherungsblatt (IOLDP) anfordern. Die ČSSZ sendet das Blatt IOLDP spätestens 90 Tage nach Eingang des Antrags zu. Der Antrag muss mit dem Formular „Antrag auf Zusendung eines Informativen persönlichen Rentenversicherungsblatts“ gestellt werden, das sich auf dem E-Portal der ČSSZ befindet, oder aber per Brief (muss die Geburtsnummer des Antragstellers, den Vor- und Nachnamen, den Mädchennamen und die Adresse oder die ID der Datenbox enthalten, an die er geschickt werden soll) an die Adresse: ČSSZ, Odbor správy údajové základny, Křížová 25, 225 08 Praha 5.

12) Wie und wo muss ich eine Änderung der Adresse oder des Vornamens oder Nachnamens melden, wenn ich Empfänger einer tschechischen Rente bin und im Ausland wohne?

Wenn Sie eine Rente von der ČSSZ beziehen und im Ausland wohnen, können Sie eine Adress-/Namensänderung schriftlich in Form eines eigenhändig unterzeichneten Briefs an die Adresse: ČSSZ, Křížová 25, 225 08 Praha 5, Tschechische Republik, melden. Sie können die Mitteilung der Adress-/Namensänderung auch in elektronischer Form und mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen an die Adresse der E-Einlaufstelle: posta@cssz.cz oder per Datennachricht über das Datenbox-Informationssystem an die Datenbox der ČSSZ ID 49kaiq3 senden.

Es kann auch das im E-Portal der ČSSZ verfügbare Formular „Mitteilung der Änderung der Anschrift oder des Vor- und Nachnamens“ verwendet werden.

In der Meldung ist die Referenznummer (Geburtsnummer) anzugeben, unter der die Rente gezahlt wird.

13) Wie und wo muss ich eine Änderung der Bankverbindung (Kontonummer) melden, wenn ich Empfänger einer tschechischen Rente bin und im Ausland wohne?

Wenn Sie eine Rente von der ČSSZ beziehen und im Ausland wohnen, können Sie eine Änderung Ihrer Bankverbindung mit dem Formular „Antrag einer außerhalb der Tschechischen Republik lebenden Person auf Zahlung einer tschechischen Rente per Banküberweisung“ an die folgende Adresse melden: Česká správa sociálního zabezpečení, oddělení výplat do zahraničí, Křížová 25, 225 08 Praha 5, Tschechische Republik. Sie können die Mitteilung über die Änderung der Bankverbindung auch in elektronischer Form und mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen an die Adresse der E-Einlaufstelle: posta@cssz.cz oder per Datennachricht über das Datenbox-Informationssystem an die Datenbox der ČSSZ ID 49kaiq3 senden.

14) Wie beantrage ich als Ausländer eine tschechische Geburtsnummer und wie informiere ich die ČSSZ über die Zuteilung der Geburtsnummer?

Wenn Ihnen als Ausländer ein Aufenthalt in der Tschechischen Republik länger als 90 Tage genehmigt ist, wird Ihnen vom Innenministerium von der für den Ort Ihres genehmigten Aufenthalts zuständigen Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik von Amts wegen eine Geburtsnummer zugeteilt.

Ein Antrag auf Zuteilung einer Geburtsnummer kann wie folgt gestellt werden:

1. persönlich oder per Post: Ministerstvo vnitra - odbor správních činností, oddělení rodných čísel, náměstí Hrdinů 1634/3, 140 21 Praha 4,

2. über die Datenbox des Innenministeriums (Identifikationsnummer der Datenbox: 6BNAAWP).

Wenn Ihnen als Ausländer keine Geburtsnummer zugewiesen wurde, kann Ihnen die ČSSZ eine Versicherungsregistrierungsnummer (EČP) zuweisen.

Die Zuteilung einer Geburtsnummer können Sie dann bei einer beliebigen Zweigstelle der Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ) oder per E-Mail an posta@cssz.cz melden.

 

15) Was ist eine Versicherungsregistrierungsnummer (EČP)?

Eine Versicherungsregistrierungsnummer (EČP) ist eine vorläufige Sozialversicherungsnummer, die Ihnen von der ČSSZ auf Antrag und gegen Vorlage eines Ausweises und einer Geburtsurkunde für einen befristeten Zeitraum (bis zur Zuteilung einer Geburtsnummer) zugeteilt wird.

Es ist jedoch zu beachten, dass Ihnen die ČSSZ eine eigene Versicherungsregistrierungsnummer zuteilt, eine weitere Nummer erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und eine weitere vom Finanzamt.

Die Versicherungsregistrierungsnummer unterscheidet sich von der Geburtsnummer, die vom Innenministerium der Tschechischen Republik vergeben wird. Wenn Sie zuerst die Versicherungsregistrierungsnummer und dann die Geburtsnummer erhalten haben, müssen Sie eine Änderung der Versicherungsregistrierungsnummer auf die Geburtsnummer beantragen. Dies kann entweder persönlich in einer beliebigen Zweigstelle der Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ) oder per E-Mail an posta@cssz.cz geschehen.

 

 

16) Wird mir der Staat, in dem ich wohne, auch eine Rente für die Versicherungszeit im Ausland gewähren, und erhalte ich nur eine Rente?

Nein. Für den Rentenanspruch gilt bei erworbenen Versicherungszeiten aus mehreren Staaten der Grundsatz der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten. Danach können die Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, die in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat oder Vertragsstaat erlangt wurden. Erlangt ein Bürger die für einen Rentenanspruch erforderlichen Versicherungszeiten in einem Staat, ohne dass Versicherungszeiten in anderen Staaten berücksichtigt werden, hat er Anspruch auf eine sogenannte Vollrente. Erlangt er jedoch in einem Staat nur unter Berücksichtigung von Versicherungszeiten in einem anderen Staat einen Rentenanspruch, wird ihm eine sogenannte Teilrente zuerkannt. Jeder Staat zahlt eine Rente, die der Dauer der in diesem Staat erlangten Versicherungszeiten entspricht.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der ČSSZ in der entsprechenden Sprachfassung des Abschnitts Renten.

17) Wie melde ich mich beim ePortal an?

Von diesem Dienst können die Inhaber von Datenkästen, von elektronischen Personalausweisen eObčanka (ein elektronischer Personalausweis mit Chip) oder von Benutzerkonten (Benutzername, Passwort, SMS Code wird aktiviert unter Identita občana) Gebrauch machen.

Letztes Update: 21. 3. 2024