ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Coordination of pensions in the EU


Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben ihre nationalen Rentenversicherungssysteme, also unterschiedliche Bedingungen für die Entstehung des Rentenanspruchs. Das Ziel der Koordinierungsverordnungen (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und ihre Durchführungsverordnung Nr. 987/2009) ist die Sicherstellung, dass Wanderarbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden, als eine Person, die immer nur in einem Mitgliedsstaat gewohnt und gearbeitet hat.

Weitere Informationen sind auf Englisch verfügbar hier Guide for social security within EU.

Die Koordinierungsverordnungen regeln folgende Leistungen der Rentenversicherung, die aus gesetzlichen (staatlichen) Systemen gewährt werden:

  • Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Hinterbliebenenrenten

Last update: 26. 7. 2022