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13 01/2026 Praha

Änderungen der Pflichten der Arbeitgeber ab 2026: Einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers (JMHZ)

13. 01. 2026

Die Einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers (JMHZ) ist ein neues Meldesystem für alle Arbeitgeber in Tschechien, das durch das Gesetz Nr. 323/2025 eingeführt wurde und eine Reihe von Einzelmeldungen durch eine einzige monatliche Sammelmeldung an die Sozialversicherungs- und Finanzbehörden ersetzt. (Die Meldung erfolgt nur an die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung, die sie weiterleitet).

Zur Einreichung der Meldung JMHZ sind alle Arbeitgeber verpflichtet, einschließlich ausländischer Arbeitgeber und auch solcher, die nur einen Arbeitnehmer beschäftigen oder nur Steuern abführen.

Weitere Informationen zur Meldung JMHZ finden Sie auf unserer Website in Tschechisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Russisch.

Wichtige Daten für die Einführung der Meldung JMHZ

1. Januar 2026 – Inkrafttreten des Gesetzes

Das Gesetz tritt in Kraft. Ab diesem Datum muss der Arbeitgeber alle Daten gemäß den Anforderungen der Meldung JMHZ erfassen.

1. April 2026 – vollständiger Einführung der Meldung JMHZ

Das System der Meldung JMHZ wird für die meisten Arbeitgeber vollständig funktionieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beginnen mit der Registrierung in den von der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) geführten Registern. Die Arbeitgeber beginnen mit der Einreichung der ersten tatsächlichen Meldung JMHZ für April 2026 innerhalb der Frist vom 1. bis 20. Mai 2026.

1. Juli 2026 – Erweiterte Registrierungspflichten

Ab diesem Datum treten neue Regeln für die Registrierung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kraft. Die Arbeitgeber müssen jetzt neue Arbeitnehmer vor dem Arbeitsantritt registrieren (anstatt innerhalb von 8 Tagen nach Arbeitsantritt). Arbeitgeber, die noch nicht bei der ČSSZ registriert sind und derzeit Quellensteuer zahlen, müssen ebenfalls die Registrierung im Arbeitgeberregister abschließen.

1. April bis 30. Juni 2026 – Rückwirkender Berichtszeitraum

Die Arbeitgeber reichen in diesem Zeitraum auch die Meldung JMHZ für Januar, Februar und März 2026 als separate Monatsberichte ein.

Register der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Meldung JMHZ

Registrierung der Arbeitgeber

Alle Subjekte, die Arbeitnehmer beschäftigen und zur Zahlung der Einkommensteuer auf Löhne und Gehälter verpflichtet sind, müssen in das zentrale Arbeitgeberregister der ČSSZ eingetragen sein.

Für Arbeitgeber, die bereits bei der ČSSZ für Sozialversicherungszwecke registriert sind, wird dieses Register in das Register für die Meldung JMHZ aufgenommen.

Arbeitgeber, die bisher nicht registriert waren, weil sie nur Steuern (aber keine Versicherungsbeiträge) zahlten, werden nun in dieses zentrale Register aufgenommen.

Registrierung der Arbeitnehmer

Das Arbeitnehmerregister ist eine neue Datenbank aller Arbeitnehmer, die die Arbeitgeber für die Meldung JMHZ verwenden müssen. Die Arbeitgeber registrieren jeden Arbeitnehmer im System, und die ČSSZ vergibt jedem Arbeitnehmer eine eindeutige Kennung, die in den monatlichen Meldungen verwendet wird.

Ab dem 1. April 2026 werden die Arbeitnehmer registriert, und die Arbeitgeber verwenden diese Kennung in ihrer Meldung JMHZ.

Ab dem 1. Juli 2026 muss die Registrierung vor Arbeitsantritt des Mitarbeiters abgeschlossen sein, was die aktuelle Frist für die Registrierung verschärft.

Die Registrierung der Arbeitnehmer gilt für alle Formen der abhängigen Beschäftigung, einschließlich gewöhnlicher Arbeitsverträge, Vereinbarungen über die Erbringung einer Arbeitsleistung und anderer vergüteter Rechtsverhältnisse, die meldepflichtig sind.

Warum sind diese Änderungen wichtig?

Die neue Meldung JMHZ:

  • Sie ersetzt bis zu 25 verschiedene Monatsberichte, die zuvor an verschiedene Behörden übermittelt wurden, durch einen einzigen zentralen elektronischen Bericht.
  • Sie liefert den staatlichen Institutionen detaillierte monatliche Daten über die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer für die Zwecke der Sozialversicherung, der Steuer, der Beschäftigung und der Statistik.
  • Sie reduziert Doppelarbeit und verbessert die Datenqualität durch die Zentralisierung der Berichterstattung über die ČSSZ.

Die Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt durch die Aktualisierung ihrer Lohnbuchhaltungssysteme und internen Prozesse darauf vorbereiten, die neuen Anforderungen an die Berichterstattung und Registrierung rechtzeitig und genau zu erfüllen.

Letztes Update: 11. 2. 2026