ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Auszahlung der Leistungen ins Ausland


Eines der Grundprinzipien der Koordinierung der Sozialversicherung im Rahmen der EU ist der Grundsatz der Währung wohlerworbener Rechte. Dieser Grundsatz sichert den Wanderarbeitnehmern die Auszahlung von Leistungen der Sozialversicherung an die berechtigte Person auch außerhalb des Gebiets dieses Mitgliedsstaates, wo für sie dieser Anspruch entstanden ist, in den Staat des Wohnsitzes oder des Aufenthalts.

Hinweis:

Die ČSSZ beauftragt die Auszahlung der Leistung ins Ausland bei der Tschechischen Nationalbank in der tschechischen nationalen Währung (CZK) und in der Höhe, in der die Leistung zuerkannt wurde – das entspricht sowohl den internationalen als auch den nationalen Rechtsvorschriften.

Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Leistung hängt davon ab, in welcher Höhe die Korrespondenzbank der Tschechischen Nationalbank Gebühren erhebt, vom Wechselkurs usw. Diese Tatsache kann die ČSSZ nicht beeinflussen.

Auszahlung von Rentenleistungen

Alle Rentenzahlungen werden durch die Tschechische Nationalbank in Prag (nachfolgend „ČNB“) und ihre Vertragspartner – Korrespondenzbanken im Ausland realisiert.

Die ČSSZ erteilt die Aufträge zur Rentenauszahlung an die ČNB (in Übereinstimmung mit der tschechischen Rechtsregelung) in tschechischen Kronen. Zwischen der ČNB und der Bank des Rentenempfängers sind für Rentenauszahlungen Transaktionen nur in folgenden Währungen zulässig: AUD, CAD, CHF, CZK, DKK, EUR, GBP, NOK, SEK, USD.

Die ČSSZ erteilt die Aufträge an die ČNB zur Rentenauszahlung jeweils in jener Höhe, die dem Rentenempfänger zuerkannt wurde. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann in Abhängigkeit von dem Wechselkurs und den Gebühren der örtlichen Banken abweichend sein.

Die Rente wird folgendermaßen ausgezahlt:

Auszahlung der Rente direkt auf das Konto des Empfängers bei einer Geldanstalt (Bank) im Ausland

Die Auszahlung der Rente auf das Konto bei einer Geldanstalt (Bank) im Ausland erfolgt durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr durch die ČNB und ihre Vertragspartner – Korrespondenzbanken und lokale Banken im Ausland.

Für die Veranlassung der Auszahlung auf das Konto ist es notwendig, den Antrag einer außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik lebenden Person auf Auszahlung der tschechischen Rente durch Banküberweisung auf das Konto ordentlich auszufüllen, zu unterzeichnen und an die ČSSZ zu übersenden.

Die Bedingungen des Anspruchs auf Rentenauszahlung werden mit dem Vordruck Lebensbestätigung beglaubigt. Die Auszahlung der Rente auf das Konto des Empfängers erfolgt rückwirkend und nur bis zum Ende des Monats, in dem die Lebensbestätigung ausgestellt wurde.

Der Rentenempfänger übersendet die Lebensbestätigung aus eigenem Antrieb und in Zeitintervallen, die er selbst bestimmt. Das kann vierteljährlich, halbjährlich oder in einem anderen Zeitintervall erfolgen, wir empfehlen jedoch wenigstens 1 x jährlich. Das bedeutet, wenn der Rentenempfänger die Lebensbestätigung vierteljährlich übersendet, dann wird ihm die Rente auch vierteljährlich ausgezahlt, und zwar jeweils für das vorhergehende Quartal.

Auszahlung der Rente auf das Konto des Rentenempfängers (Konto des Ehemannes/der Ehefrau) in der Tschechischen Republik

Für die Veranlassung der Auszahlung auf das Konto ist es notwendig, den Antrag einer außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik lebenden Person auf Auszahlung der tschechischen Rente durch Banküberweisung auf das Konto ordentlich auszufüllen, zu unterzeichnen und an die ČSSZ zu übersenden.

Die Rentenauszahlung auf das Konto bei einer Geldanstalt (Bank) in der Tschechischen Republik erfolgt in tschechischer Währung (CZK) jeweils aufgrund der übersandten „Lebensbestätigung. Die Form der Auszahlung und die Vorlage der „Lebensbestätigung“ ist gleich wie bei der Rentenauszahlung auf das Konto bei einer Geldanstalt im Ausland.

Rentenauszahlung durch eine internationale Postanweisung an die Adresse eines Empfängers in Polen

Die Rentenauszahlung nach Polen erfolgt monatlich durch eine internationale Postanweisung durch die tschechische und polnische Post in polnischer Währung (in Zlotys/PLN). Die monatlichen Rentenzahlungen werden jeweils in der ersten Hälfte des Kalendermonats, für den die Rentenauszahlung zusteht, zugestellt.

Bei dieser Form der Rentenauszahlung wird keine „Lebensbestätigung“ vorgelegt, da die Rente zu eigenen Händen des Rentners ausgezahlt wird.

Rentenauszahlung auf ein Bankkonto des Rentenempfängers mit Wohnsitz in die Slowakische Republik

Die Auszahlung der Rente an Klienten mit Wohnsitz in der Slowakischen Republik auf ihr Bankkonto erfolgt regelmäßig monatlich. Die Überweisung erfolgt zwischen dem 22. bis 26. Tag im Monat an die ČNB und den Konten der Klienten werden die Zahlungen innerhalb von 5 Werktagen gutgeschrieben.

Die Bedingungen des Anspruchs auf Auszahlung der Rente werden 1x pro Jahr durch den Vordruck „Lebensbestätigung“, überprüft, der von der ČSSZ in Februar des jeweiligen Kalenderjahres an die Adresse des Rentenempfängers übersandt wird.

Die Frist für die Rücksendung des ausgefüllten und eigenhändig unterzeichneten Vordrucks wurde auf 30 Kalendertage nach Zustellung des Vordrucks festgesetzt. Sollte der Vordruck innerhalb der festgesetzten Frist nicht zurückzugestellt werden, wird die Auszahlung der Rente bis zur Zustellung des Vordrucks eingestellt.

Rentenauszahlung durch Bankscheck an die Adresse des Rentenempfängers im Ausland

(außer der Slowakischen Republik, Australien, Finnland, Norwegen, Mazedonien, Dänemark, Indien, Syrien, Schweden, Ukraine und Kanada)

Die Auszahlung der Rente durch Bankscheck an die Adresse des Rentenempfängers im Ausland erfolgt 4 x pro Jahr, in den Monaten März, Juni, September und Dezember jedes Kalenderjahres. Die Rente wird jeweils rückwirkend für das vergangene Quartal ausgezahlt.

Die Bedingungen des Anspruchs auf Auszahlung der Rente werden 1x pro Jahr durch den Vordruck „Lebensbestätigung, überprüft, der von der ČSSZ im Dezember des jeweiligen Kalenderjahres an die Adresse des Rentenempfängers übersandt wird.

Die Frist für die Rücksendung des ausgefüllten und eigenhändig unterzeichneten Vordrucks wurde auf 30 Kalendertage nach Zustellung des Vordrucks festgesetzt. Sollte der Vordruck innerhalb der festgesetzten Frist nicht zurückzugestellt werden, wird die Auszahlung der Rente bis zur Zustellung des Vordrucks eingestellt.

Bei einer Auszahlung der Renten in Bulgarien wird die Auszahlung direkt auf das Bankkonto des Rentenempfängers empfohlen, da die Rentenempfänger bei der Einlösung des Bankschecks bei den bulgarischen Banken hohe Bankgebühren zu zahlen haben, die in vielen Fällen die Höhe der eigenen Rente überschreiten.


Auszahlung von Krankengeldleistungen

Die Kreissozialversicherungsverwaltungen zahlen die Krankengeldversicherungsleistungen auf Antrag des Versicherten ins Ausland aus, und zwar nur auf das Konto des Versicherten bei einer Bank im Ausland. Die Kosten für diese Auszahlung hat der Empfänger der Krankengeldleistung zu tragen. In diesem Fall ist die Kontonummer in der Form IBAN, Bezeichnung der Kontonummer des Empfängers, die Adresse und der Staat der Bank im Ausland, ID-Code der Bank und der Typ des ID der Bank (z.B. BIC SWIFT Code) anzuführen.

Letztes Update: 21. 3. 2024