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Kindererziehung


Ab dem 1.1.2023 tritt das Gesetz Nr. 323/201 Slg. in Kraft, mit dem die sogenannte Erziehungszulage eingeführt wird. Dadurch erhöht sich die prozentual bemessene Altersrente um einen festen Betrag von 500 CZK für jedes Kind, das der Versicherte (Rentner) erzogen hat. Diese Erhöhung für jedes erzogene Kind, die sogenannte Erziehungszulage, gilt sowohl für Altersrenten, die nach dem 31. Dezember 2022 zuerkannt werden, als auch für bereits gezahlte Altersrenten. Frauen werden über die Erhöhung der bereits gezahlten prozentual bemessenen Altersrente um die Erziehungszulage gemeinsam mit der Mitteilung über die Rentenvalorisierung ab dem 1.1.2023 informiert. Für Männer muss ein Antrag gestellt werden, Einzelheiten finden Sie im Folgenden.

Die Erziehungszulage wird Teil der prozentual bemessenen Altersrente, die dann bei künftigen Valorisierungen insgesamt erhöht wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind in Tschechien oder im Ausland erzogen wurde. Wenn einer Person in Tschechien eine Altersrente zuerkannt wird, hat sie auch Anspruch auf die Erziehungszulage, d. h. 500 CZK für jedes Kind, das sie während des nötigen Zeitraums im größten Umfang betreut hat.

Bei einer Altersrente, die gemäß einem internationalen Abkommen über die Sozialversicherung oder einer EU-Koordinierungsverordnung entsprechend dem Verhältnis der in Tschechien erworbenen Versicherungszeiten zur Gesamtversicherungszeit zuerkannt wurde (sog. Teilrente), wird der Teilbetrag der Erziehungszulage entsprechend demselben Verhältnis der Versicherungszeiten bestimmt, in dem die Teilrente gewährt wurde. Die Zahlung ins Ausland erfolgt jedoch nur auf der Grundlage einer übermittelten Lebensbescheinigung.

Die Erziehungszulage wird nur für ein Kind gezahlt, das bis zum Erreichen der Volljährigkeit von einem Elternteil oder einer anderen Person mindestens zehn Jahre persönlich betreut wurde. Übernimmt diese Person (Frau oder Mann) die Erziehung des Kinds nach Vollendung des achten Lebensjahres, so ist die Voraussetzung der Erziehung des Kinds erfüllt, wenn sich die Person mindestens fünf Jahre lang persönlich um das Kind bis zum Erreichen der Volljährigkeit kümmert oder kümmerte. Stirbt das Kind nach Vollendung des fünften Lebensjahres, so besteht ein Anspruch auf Erziehungszulage, wenn der Mann oder die Frau das Kind von der Geburt bis zu seinem Tod persönlich betreut hat.

Die Erziehung ein und desselben Kindes kann nicht mehreren Personen gleichzeitig für die Erziehungszulage angerechnet werden. Daher hat immer nur ein Elternteil oder eine andere Person, die das Kind betreut hat, Anspruch auf die Erziehungszulage, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt.


Altersrenten, die bereits gezahlt werden oder bis Ende 2022 zuerkannt wurden

Frauen

Die Altersrente wird automatisch (ohne Antrag) um 500 CZK für jedes Kind erhöht, das bei der Zuerkennung der Rente für das Rentenalter berücksichtigt wurde. Die Erhöhung erfolgt ab der im Januar 2023 fälligen Rentenzahlung. Die Frau wird im Rahmen des Rentenvalorisierungsbescheids im Januar 2023 über diese Erhöhung informiert.

Es wird den Frauen empfohlen, eine Erhöhung ihrer Altersrente für Kinderbetreuung gegebenenfalls erst dann zu beantragen, wenn ihre Rente ab Januar 2023 nicht automatisch um die Erziehungszulage für die von ihnen erzogenen Kinder erhöht wird. Bei Zahlungen ins Ausland erfolgt die Zahlung nur auf der Grundlage einer zugesandten Lebensbescheinigung.

Weitere Informationen stehen in tschechischer Sprache zur Verfügung.

 

Männer

Die Altersrente wird nur auf Antrag unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars erhöht. Der Antrag kann frühestens am 1. 9. 2022 und spätestens am 31. 12. 2024 gestellt werden. Für einen Anspruch auf Erziehungszulage muss nachgewiesen werden, dass der Mann persönliche Pflege in größerem Umfang geleistet hat als die Frau. Dies muss durch eine eidesstattliche Erklärung nachgewiesen werden (die dem Antragsformular beigefügt ist). Neben der Bedingung des größeren Umfangs müssen auch die Bedingung der Dauer der Pflege und andere allgemeine Bedingungen erfüllt sein.

Einzelheiten stehen in tschechischer Sprache zur Verfügung.

 


Altersrenten, die nach dem 31. Dezember 2022 zuerkannt werden (Frauen und Männer)

 

Der Antrag auf Erziehungszulage muss gleichzeitig mit dem Antrag auf Altersrente gestellt werden. Wenn das erzogene Kind/die erzogenen Kinder in einem Rentenantrag, der nach dem 31.12.2022 eingereicht wird, nicht erwähnt wird/werden, besteht kein Anspruch auf Erziehungszulage.

Einzelheiten stehen in tschechischer Sprache zur Verfügung.

 

Letztes Update: 7. 2. 2023