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Vaterschaftsgeld von Selbständigen


Vaterschaftsgeld ist eine Leistung der Krankengeldversicherung für den Vater eines neugeborenen Kindes oder für eine Person, die ein Kind in Pflege genommen hat, die die Pflege der Eltern auf der Grundlage einer Entscheidung der zuständigen Behörde ersetzt, sofern das Kind zum Tage der Übernahme in die Pflege das 7. Lebensalter noch nicht vollendet hat.

Die Leistung wird maximal 14 Kalendertage ab dem Tage des Beginns des Leistungsbezugs gewährt.

Vaterschaftsgeld steht nur dann zu, wenn dieser in einem Zeitraum von sechs Wochen ab dem Tage der Geburt des Kindes oder seiner Übernahme in die Pflege angetreten wurde. Den Tag des Antritts legt jeder selbst, je nach Bedarf fest.

Die allgemeinen, sich auf einen Arbeitnehmer beziehenden Voraussetzungen gelten auch für Selbständige; neben diesen Voraussetzungen ist das Vaterschaftsgeld bedingt:

  • durch die Teilnahme des Selbständigen an der Krankengeldversicherung über eine Zeit von mindestens drei Monaten, die dem Tag des Antritts des Vaterschaftsurlaubs unmittelbar vorangehen.
  • der Selbständige übt während des Vaterschaftsurlaubs keine Erwerbstätigkeit aus.

 

Letztes Update: 18. 2. 2022