ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Selbständiger – Definition


Gemäß Gesetz Nr. 155/1995 Slg., über die Rentenversicherung, in der geltenden Fassung, gelten als Selbständige:

  • Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben,
  • oder die bei der Durchführung einer selbständigen Erwerbstätigkeit mitarbeiten, sofern sich das Einkommen aus dieser Tätigkeit und die Kosten, die durch diese entstanden sind, auf diese Person gemäß Gesetz Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuern, in der geltenden Fassung, aufteilen lassen,
  • und sie gleichzeitig die Schulpflicht erfüllt und ein Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben.

Unter selbständiger Erwerbstätigkeit wird verstanden:

  • die Ausübung von Erwerbstätigkeit auf der Grundlage einer Gewerbe- oder einer anderen Berechtigung,
  • Unternehmenstätigkeit in der Landwirtschaft, wenn eine natürliche Person, die eine Bewirtschaftung vornimmt, gemäß Sondergesetzgebung registriert ist,
  • die Ausübung eines Handwerks auf der Grundlage einer Berechtigung zum Betreiben eines Handwerks gemäß Sondergesetzgebung,
  • die Tätigkeit eines Gesellschafters in einem Kommanditgesellschaft oder eines Komplementärs in einer Kommanditgesellschaft, die im Namen dieser Gesellschaft ausgeübt wird,
  • die Ausübung einer künstlerischen oder einer anderen kreativen Tätigkeit auf der Grundlage urheberrechtlicher Verhältnisse,

Unter einer selbständigen Erwerbstätigkeit wird in der Tschechischen Republik das Betreiben einer Erwerbstätigkeit in der Tschechischen Republik wie auch außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik verstanden, wenn dies auf der Grundlage einer Genehmigung zur Ausübung dieser Tätigkeit gemäß der tschechischen Gesetzgebung erfolgt. Diese Regel gilt nicht, sofern ein Selbständiger zum Beispiel auch im Ausland arbeitet. Hier ist zunächst zu bestimmen, welche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, und diese Regeln sind im europäischen Recht und in internationalen Verträgen enthalten. Mehr hier.

Arten von selbständiger Erwerbstätigkeit

  • Seit dem 1. Januar 2004 wird zwischen selbständiger Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit unterschieden.

  • Selbständige Erwerbstätigkeit gilt stets als Haupterwerbstätigkeit, sofern nicht die Bedingungen für eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit erfüllt sind oder ein Selbständiger nicht angezeigt hat, dass er eine Nebentätigkeit ausübt.

  • Selbständige Erwerbstätigkeit gilt als Nebenerwerbstätigkeit, sofern ein Selbständiger anzeigt und in den verlangten Fällen auch nachweist, dass er in dem Kalenderjahr:
    • Arbeitnehmer war,
    • Anspruch auf Auszahlung von Invalidenrente hatte oder ihm Altersrente zuerkannt wurde,
    • Anspruch auf Elterngeld oder Geldleistungen während der Mutterschaft oder Krankengeld aufgrund von Schwangerschaft und einer Entbindung hatte, sofern auf der Grundlage der Krankengeldversicherung von Arbeitnehmern ein Anspruch auf diese Leistungen besteht,
    • persönlich eine Person unter 10 Jahren betreut hat, die auf die Hilfe einer anderen Person in der Stufe I (leichte Abhängigkeit) angewiesen ist, oder um eine Person, die auf die Hilfe einer anderen Person in der Stufe II (mittelschwere Abhängigkeit), Stufe III (schwere Abhängigkeit) oder Stufe IV (vollständige Abhängigkeit) angewiesen ist, sofern die Person, die auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, eine nahestehende Person ist oder mit dem Selbständigen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, sofern sie keine nahestehende Person ist,
    • ein unversorgtes Kind gemäß Best. § 20 Abs. 4 Buchst. a) Gesetz Nr. 155/1995 Slg., über die Rentenversicherung, in der geltenden Fassung, war (Studium).

Versicherungsnummer eines Selbständigen (PIN)

  • Tschechische Personenkennzahl (PKZ), oder

  • Erfassungsnummer des Versicherten (ENV), die die ČSSZ auf Antrag des Selbständigen in dem Fall zuteilt, dass der Selbständige keine Personenkennzahl hat.

Hinweis: für die Zwecke von Beitragszahlungen ist ebenfalls das variable Symbol anzugeben, das die Kreissozialversicherungsverwaltung zuteilt.

Letztes Update: 31. 3. 2022