Versicherungsnummer
Hauptidentifikator der Kunden der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) – von Arbeitnehmern oder Selbständigen ist die persönliche Versichertennummer. Die persönliche Versichertennummer ist gewöhnlich die Personenkennzahl und sofern keine zugeteilt wurde, die Erfassungsnummer eines Versicherten. Bei der Kommunikation mit der ČSSZ ist stets die Personenkennzahl, beziehungsweise die Erfassungsnummer eines Versicherten anzugeben, damit die benötigten Daten in den Informationensystemen und in der Aktendokumentation gefunden werden können.
Beide Nummern werden im Bereich der Renten- und der Krankenversicherung verwendet (für die Registrierung und die Beitragsabführungen, bei Beantragung einer Leistung und deren Auszahlung) und als Identifikator dienen sie auch in weiteren Angelegenheiten im Rahmen der Zuständigkeit der ČSSZ. Sie dienen für die Kommunikation zwischen der ČSSZ und Arbeitgebern und den behandelnden Ärzten sowie zwischen der ČSSZ und Selbständigen.
Die Personenkennzahl (PKZ) teilt das Innenministerium der Tschechischen Republik zu. Diese Problematik ist durch das Gesetz Nr. 133/2000 Slg., über die Einwohnererfassung und Personenkennzahlen und über die Änderung einiger Gesetze (Einwohnererfassungsgesetz), in der geltenden Fassung, und durch die Verordnung Nr. 296/2004 Slg., mit der das Einwohnererfassungsgesetz ausgeführt wird, in der geltenden Fassung, geregelt.
Nähere Informationen zur Zuteilung von Personenkennzahlen für Ausländer finden sich auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik:
https://www.mvcr.cz/clanek/prideleni-rodneho-cisla-931400.aspx oder
https://www.mvcr.cz/mvcren/article/identity-number.aspx oder
https://mv.gov.cz/clanek/novy-imigracni-portal-ministerstva-vnitra.aspx.
Die Erfassungsnummer eines Versicherten (ENV) teilt die ČSSZ für eine Übergangszeit Ausländern zu, denen bislang keine Personenkennzahl (PKZ) zugeteilt wurde. Die ENV ist lediglich für die interne Erfassung eines Versicherten im Rahmen des Informationssystems der ČSSZ bestimmt und verliert mit der Zuteilung einer PKZ ihre Gültigkeit. Der Kunde selbst stellt keinen Antrag. Den Antrag auf Zuteilung einer ENV für eine Person ohne zugeteilte PKZ (z. B. für einen Selbständigen, einen Leistungsantragssteller usw.) stellt die örtlich zuständige Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ) bei der Registrierung, einer Antragstellung usw. gemeinsam mit der Vorlage z. B. eines Identitätsnachweises, eines Nachweises über den Geburtsort usw. Im Fall von Arbeitnehmern wird die ENV ohne einen Antrag auf der Grundlage der Meldung des Arbeitsgebers über die Einstellung eines Mitarbeiters zugeteilt. Über die Zuteilung einer ENV stellt die ČSSZ einen Beleg aus, der dem Versicherten an die von ihm angegebene Adresse und im Fall von Arbeitnehmern auch an die Adresse des Sitzes des Arbeitsgebers gesandt wird.
Im Fall der Zuteilung einer PKZ durch das Innenministerium muss der Kunde diese Information der zuständigen OSSZ, gegebenenfalls der Zentrale der ČSSZ mitteilen, und zwar durch Vorlage eines Belegs über die Zuteilung der Personenkennzahl.
Die Geburtsnummer (RČ) ist eine Kennnummer, die vom Innenministerium der Tschechischen Republik den folgenden Personen zugeteilt wird:
- natürlichen Personen bei der Geburt oder bei der Adoption einer minderjährigen natürlichen Person,
- Bürgern, die bisher noch keine Geburtsnummer hatten,
- Ausländern mit einer Aufenthaltsgenehmigung für das Gebiet Tschechiens,
- Ausländern, denen in Tschechien internationaler Schutz in Form von Asyl oder subsidiärem Schutz gewährt wurde,
- Ausländern, die eine Geburtsnummer beantragt haben, um die Bedingungen einer besonderen Rechtsvorschrift zu erfüllen, z. B. Studium an einer Hochschule, Arbeitsverhältnis usw.,
- natürlichen Personen, für die die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung oder eine Kreissozialversicherungsverwaltung gemäß einer besonderen Rechtsvorschrift die Zuteilung einer Geburtsnummer beantragt hat.
Die Geburtsnummer wird in Tschechien von einer Reihe von Institutionen und Organisationen für verschiedene administrative und rechtliche Zwecke verwendet. Die Geburtsnummern wird vor allem von der staatlichen und öffentlichen Verwaltung, dem Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, Finanzinstituten und den Arbeitgebern verwendet.
Die Versicherungsregistrierungsnummer (EČP) ist eine vorübergehende Kennung, die die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung nur Personen ohne Geburtsnummer zum Zweck der internen Erfassung des Versicherten im Versichertenregister der ČSSZ und zur Verwendung in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber zuweist. Die Versicherungsregistrierungsnummer erlischt mit der Zuteilung und Registrierung einer Geburtsnummer im Versichertenregister der ČSSZ.
Die persönliche Identifikationsnummer (OIČ) ist eine numerische Kennung, die vom tschechischen Ministerium für Arbeit und Soziales (MPSV) für die Zwecke der Informationssysteme der Sozialdienste vergeben wird. Die OIČ hat keinen Bezug zu personenbezogenen Daten, ist anonym und dient ausschließlich der eindeutigen Identifizierung einer Person in den Systemen des MPSV im Zusammenhang mit der Einheitlichen monatlichen Meldung des Arbeitgebers. Die OIČ wird bei der ersten Anmeldung einer natürlichen Person als Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber in das Arbeitnehmerregister vergeben.
Für die Kommunikation mit den Klienten und mit Institutionen wird auch weiterhin die Geburtsnummer oder die Versicherungsregistrierungsnummer verwendet.
Verwendungsbeispiele:
- Geburtsnummer (RČ) – Kommunikation innerhalb der staatlichen und öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens usw.
- Versicherungsregistrierungsnummer (EČP) – Kommunikation nur innerhalb der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (interne Kennnummer der ČSSZ)
- Persönliche Identifikationsnummer (OIČ) – interne Registrierung in den Systemen des Ministeriums für Arbeit und Soziales und für die Kommunikation mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Einheitlichen monatlichen Meldung des Arbeitgebers.
Letztes Update: 9. 4. 2026