ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Versicherungsnummer


Hauptidentifikator der Kunden der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) – von Arbeitnehmern oder Selbständigen ist die persönliche Versichertennummer. Die persönliche Versichertennummer ist gewöhnlich die Personenkennzahl und sofern keine zugeteilt wurde, die Erfassungsnummer eines Versicherten. Bei der Kommunikation mit der ČSSZ ist stets die Personenkennzahl, beziehungsweise die Erfassungsnummer eines Versicherten anzugeben, damit die benötigten Daten in den Informationensystemen und in der Aktendokumentation gefunden werden können.

Beide Nummern werden im Bereich der Renten- und der Krankenversicherung verwendet (für die Registrierung und die Beitragsabführungen, bei Beantragung einer Leistung und deren Auszahlung) und als Identifikator dienen sie auch in weiteren Angelegenheiten im Rahmen der Zuständigkeit der ČSSZ. Sie dienen für die Kommunikation zwischen der ČSSZ und Arbeitgebern und den behandelnden Ärzten sowie zwischen der ČSSZ und Selbständigen.

Die Personenkennzahl (PKZ) teilt das Innenministerium der Tschechischen Republik zu. Diese Problematik ist durch das Gesetz Nr. 133/2000 Slg., über die Einwohnererfassung und Personenkennzahlen und über die Änderung einiger Gesetze (Einwohnererfassungsgesetz), in der geltenden Fassung, und durch die Verordnung Nr. 296/2004 Slg., mit der das Einwohnererfassungsgesetz ausgeführt wird, in der geltenden Fassung, geregelt.

Nähere Informationen zur Zuteilung von Personenkennzahlen für Ausländer finden sich auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik:

https://www.mvcr.cz/clanek/prideleni-rodneho-cisla-931400.aspx oder

https://www.mvcr.cz/mvcren/article/identity-number.aspx oder

https://www.imigracniportal.cz/index.php?Lang_set=1.

Die Erfassungsnummer eines Versicherten (ENV) teilt die ČSSZ für eine Übergangszeit Ausländern zu, denen bislang keine Personenkennzahl (PKZ) zugeteilt wurde. Die ENV ist lediglich für die interne Erfassung eines Versicherten im Rahmen des Informationssystems der ČSSZ bestimmt und verliert mit der Zuteilung einer PKZ ihre Gültigkeit. Der Kunde selbst stellt keinen Antrag. Den Antrag auf Zuteilung einer ENV für eine Person ohne zugeteilte PKZ (z. B. für einen Selbständigen, einen Leistungsantragssteller usw.) stellt die örtlich zuständige Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ) bei der Registrierung, einer Antragstellung usw. gemeinsam mit der Vorlage z. B. eines Identitätsnachweises, eines Nachweises über den Geburtsort usw. Im Fall von Arbeitnehmern wird die ENV ohne einen Antrag auf der Grundlage der Meldung des Arbeitsgebers über die Einstellung eines Mitarbeiters zugeteilt. Über die Zuteilung einer ENV stellt die ČSSZ einen Beleg aus, der dem Versicherten an die von ihm angegebene Adresse und im Fall von Arbeitnehmern auch an die Adresse des Sitzes des Arbeitsgebers gesandt wird.

Im Fall der Zuteilung einer PKZ durch das Innenministerium muss der Kunde diese Information der zuständigen OSSZ, gegebenenfalls der Zentrale der ČSSZ mitteilen, und zwar durch Vorlage eines Belegs über die Zuteilung der Personenkennzahl.

Letztes Update: 9. 3. 2022