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Berechnung und Höhe der Leistung


Die Altersrente besteht aus zwei Teilen, und zwar aus der Grundrente und dem prozentuellen Anteil. Die Grundrente ist für alle Renten einheitlich, der prozentuelle Anteil wird individuell festgesetzt. Die Höhe der Grundrente setzt das Gesetz über die Rentenversicherung fest und sie wird jeweils am Anfang jedes Kalenderjahres angepasst (erhöht) – über die Änderung der Höhe der Rente wird der Bezieher der Rente schriftlich benachrichtigt. Der prozentuelle Anteil wird durch den Prozentsatz aus der Bemessungsgrundlage nach der zurückgelegten Versicherungszeit ermittelt.

Im Jahr 2026 beträgt die Grundrente 4 900 CZK pro Monat, d. h. 10 % des Durchschnittslohns, die Höhe des prozentuellen Anteils darf nicht unter 4 900 CZK pro Monat liegen.

Die Höhe der Rente wird vor allem durch zwei Tatsachen beeinflusst: die Dauer der Rentenversicherung, und die Höhe der erreichten Verdienste im maßgeblichen Zeitraum. Für jedes volle Jahr (365 Tage) der Rentenversicherung (bis zum Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs) steht ein Anspruch auf 1,5 % der Bemessungsgrundlage zu. Für Renten, die im Jahr 2026 zuerkannt werden, beträgt der Prozentsatz der Berechnungsgrundlage 1,495 %. Wenn der Rentenanspruch schon entstanden ist, aber die Erwerbstätigkeit auch weiterhin andauert und kein Rentenantrag gestellt wurde, erhöht sich der Rentenanspruch um 1,5 % für jeweils 90 Kalendertage der Erwerbstätigkeit.

Die Grundrente bei der Vorruhestandsrente bleibt gleich wie bei der Regelaltersrente, aber es kommt zu einer Kürzung des prozentuellen Anteils.

In die Versicherungszeit für die Berechnung der Rente werden auch sog. Ersatzversicherungszeiten eingerechnet, wie z.B. Kindererziehungszeit usw.

Die voraussichtliche Höhe der Altersrente berechnet der Rentenrechner der ČSSZ (nur in Tschechisch verfügbar).

Die genaue Berechnung der Rentenhöhe führt die ČSSZ nur im Zusammenhang mit dem Verfahren über den Rentenanspruch durch.

Letztes Update: 8. 4. 2026