Berechnung und Höhe der Leistung
Die Höhe der Rente wird vor allem von zwei Faktoren beeinflusst: der Dauer der Rentenversicherungszeit des Verstorbenen und der Höhe seines Verdienstes während des betreffenden Zeitraums. Die Höhe des prozentuellen Anteils beträgt 40 % des prozentuellen Anteils der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes bezog (oder bezogen hätte). Auf die Grundrente besteht ein Anspruch in voller Höhe. Verliert ein Kind beide Elternteile, erhält es von jedem von ihnen eine Waisenrente, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall werden sowohl die Grundrente als auch der prozentuelle Anteil der höheren Rente voll ausgezahlt, von der niedrigeren Rente dann nur der prozentuelle Anteil.
Die genaue Berechnung der Höhe der Rente führt die ČSSZ nur im Zusammenhang mit dem Verfahren über den Rentenanspruch durch.
Letztes Update: 29. 7. 2025