Auszahlung der Leistung
Die Witwen-/Witwerrente wird in der Regel für ein Jahr nach dem Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder eingetragenen Partners gezahlt.
Nach dem Ablauf dieser Zeit wird die Auszahlung der Hinterbliebenenrente nur in den genau festgesetzten Fällen fortgesetzt, d.h.:
- der Hinterbliebene betreut ein unterhaltsberechtigtes Kind oder pflegt ein Kind oder seine Eltern oder die Eltern des verstorbenen Ehegatten, Lebenspartners oder eingetragenen Partners (Schwiegervater, Schwiegermutter), die auf seine Unterstützung in den Stufen II, III oder IV angewiesen sind;
- er/sie selbst eine Erwerbsminderungsrente im dritten Grad bezieht;
- der Hinterbliebene hat das gesetzlich bestimmte Alter, das 4 Jahre unter dem Rentenalter eines Mannes gleichen Geburtsdatums liegt, oder das Rentenalter, wenn dies niedriger ist, erreicht.
Die Witwe/der Witwer bezieht die Rente, solange sie/er die festgesetzten Bedingungen erfüllt.
Letztes Update: 29. 7. 2025