ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Auszahlung der Leistung


Die Auszahlung der Witwen-/Witwerrente steht standardmäßig für die Zeit von einem Jahr nach dem Tod des Ehemannes/der Ehefrau zu.

Nach dem Ablauf dieser Zeit wird die Auszahlung der Hinterbliebenenrente nur in den genau festgesetzten Fällen fortgesetzt, d.h.:

  • wenn sich die hinterbliebene Person um ein unterhaltsberechtigtes Kind kümmert und ein Kind, gegebenenfalls seinen Elternteil und einen Elternteil des verstorbenen Ehemannes/der verstorbenen Ehefrau (Schwiegervater, Schwiegermutter) betreut, die von seiner/ihrer Hilfe im Grad II, III oder IV abhängig sind;
  • er/sie selbst eine Erwerbsminderungsrente im dritten Grad bezieht;
  • er/sie das gesetzliche Alter erreicht hat.

Die Witwe/der Witwer bezieht die Rente, solange sie/er die festgesetzten Bedingungen erfüllt.

Auszahlung der Leistung

Letztes Update: 14. 2. 2022