Auszahlung der Leistungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
Auszahlung der Rentenleistungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
Die ČSSZ zahlt die Renten in regelmäßigen monatlichen Abständen im Voraus aus - entweder per Überweisung auf das Konto des Rentenempfängers (oder des Ehepartners) bei einer Bank oder in bar über die Tschechische Post.
Die Barauszahlung über die Tschechische Post ist gebührenpflichtig und der Kunde zahlt ab dem 1. Februar 2025 für jede Rentenzahlung 78 CZK (die Höhe der ausgezahlten Rente ist dann um diese Gebühr niedriger).Die Erhöhung der Gebühr für eine Rentenauszahlung in bar bezieht sich nicht auf Rentenempfänger, denen die Rente vor dem 1. 1. 2010 zuerkannt wurde und für die seit dem 31. 12. 2009 ununterbrochen ein Anspruch auf mindestens eine Rente bestand (z. B. Witwenrente und neu zuerkannte Altersrente nach dem 31. 12. 2009), wobei die Kosten für die Barauszahlung der Rente in diesem Fall von der ČSSZ übernommen werden.
Die ČSSZ sorgt für die Rentenauszahlungen auch in die Sozialeinrichtungen mit ganzjährigem Aufenthalt unter der Voraussetzung, dass der Empfänger der Leistung aus der Rentenversicherung der Rentenempfänger oder sein Vormund ist und der Rentenempfänger mit dieser Form der Auszahlung einverstanden ist.
Im schriftlichen Bescheid, der seitens der ČSSZ übersandt wird, wird die Information über den Termin der Rentenauszahlung angeführt.
Auszahlung des Krankengelds auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
In den ersten zwei Wochen des Bestehens einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohnersatz aus, und zwar für die Werktage. Ab dem 15. Tag des Bestehens der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Kreissozialversicherungsverwaltung das Krankengeld jeweils für Kalendertage (d.h. inkl. Wochenende und Feiertage) aus.
Das Gesetz setzt für die Auszahlung des Krankengelds keinen bestimmten Termin im Monat fest. Das Krankengeld, genauso wie die anderen Leistungen der Krankengeldversicherung (Verlinkung), werden nach dem Gesetz über die Krankengeldversicherung rückwirkend innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Tag ausgezahlt, an dem der OSSZ alle erforderlichen und zutreffend ausgefüllten Belege für einen Anspruch auf die Auszahlung der Leistung zugestellt wurden.
Das Krankengeld wird in der Regel höchstens für 380 Kalendertage (sog. Unterstützungszeit) ab Entstehungszeitpunkt der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bzw. der Anordnung einer Quarantäne ausgezahlt.
Letztes Update: 3. 4. 2025