Einreichung der Einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers
Die Einheitliche monatliche Meldung JMH wird von den Arbeitgebern eingereicht. Als Arbeitgeber gilt ab dem 1. Januar 2026 jede Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, unabhängig von der Größe oder Rechtsform des Arbeitgebers.
Zu den Arbeitgebern, die zur Einreichung der JMH verpflichtet sind, gehören insbesondere:
- Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsgesetzbuch,
- Arbeitgeber gemäß den Sozialversicherungsvorschriften (Kranken- und Rentenversicherung),
- Steuerpflichtige der Einkommensteuer für natürliche Personen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit gemäß dem Einkommensteuergesetz.
Aus diesem Grund muss auch bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, die gemäß dem Krankenversicherungsgesetz nicht krankenversichert sind, weil ihr Einkommen unter dem maßgeblichen Einkommen liegt, eine monatliche Meldung eingereicht werden.
Form der Einreichung der Einheitlichen monatlichen Meldung JMH, Fristen für die Einreichung und Inhalt der Einreichung
Als Arbeitgeber reichen Sie die JMH monatlich ein. Die Frist für die Einreichung ist immer für den 1. bis zum 20. Tag des Kalendermonats festgelegt, der unmittelbar auf den Kalendermonat folgt, auf den sich die Meldung bezieht. Das bedeutet, dass die Meldung für den Monat April 2026 innerhalb der Frist vom 1. bis zum 20. Mai 2026 eingereicht werden muss.
Die monatliche Meldung kann nur in elektronischer Form und in einem festgelegten Format und Aufbau eingereicht werden. Sie kann auf folgende Wege eingereicht werden:
- über das Informationssystem der Datenboxen in die Datenbox der ČSSZ,
- über das ePortal der ČSSZ oder
- über die Datenschnittstelle der ČSSZ (APEP/VREP).
Als Tag der Einreichung gilt der Tag, an dem die Einreichung bei der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt eingegangen ist.
Die Einheitliche monatliche Meldung JMH besteht aus drei Teilen:
- zusammenfassender Teil, der Angaben zum Arbeitgeber enthält,
- Versicherungsteil, der Angaben zu dem Gesamtbetrag der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur staatlichen Beschäftigungspolitik enthalten, die vom Arbeitgeber abgeführt werden,
- individualisierter Teil, der Angaben zu den einzelnen Arbeitnehmern und einzelnen Arbeitsverhältnissen enthält.
Die Einheitliche monatliche Meldung JMH im Zeitraum Januar bis März 2026
Für die Monate Januar bis März 2026 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Einheitliche monatliche Meldung innerhalb der Frist vom 1. April 2026 bis zum 30. Juni 2026 einzureichen. Für jeden Kalendermonat wird die Einheitliche monatliche Meldung separat eingereicht.
Die Form der Einreichung, die Fristen und der Inhalt der Einreichungen in Bezug auf das Arbeitnehmerregister und das Arbeitgeberregister werden getrennt geregelt.
Letztes Update: 18. 2. 2026