ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Beziehung zwischen den Koordinierungsverordnungen der EU und den bilateralen Abkommen über Sozialversicherung


Koordinierungsverordnungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit ersetzen jedes Abkommen über Sozialversicherung, das zwischen den Mitgliedsstaaten Anwendung findet. Bilaterale Abkommen gelten auch Weiterhin, aber im Falle der Konkurrenz mit der Verordnung finden sie keine Anwendung.

Das bedeutet insbesondere

  • wenn es eine Regel für die Lösung der jeweiligen Situation im bilateralen Abkommen sowie in Koordinierungsverordnungen gibt, dann ist diese Regel in den Verordnungen anzuwenden,
  • sollte die im Abkommen angeführte Regel den Regeln in den Verordnungen widersprechen, dann sind die Koordinierungsverordnungen anzuwenden,
  • sollten die bilateralen Abkommen jene Regeln beinhalten, die nicht in den Koordinierungsverordnungen enthalten sind und diesen nicht widersprechen, dann sind die bilateralen Abkommen anzuwenden.

Eventuelle Ausnahmen sind in den Anlagen zu den Koordinierungsverordnungen angeführt.

Das Verzeichnis der gültigen internationalen Abkommen über Sozialversicherung, die von der ČSSZ durchzuführen sind, finden Sie hier.

Letztes Update: 10. 2. 2022