ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Verfahren über den Rentenanspruch, Fristen und Erlass der Entscheidung


Der Rentenantrag wird nach der Verfassung bei der OSSZ (bzw. beim ausländischen Rentenversicherungsträger) an die Zentrale der ČSSZ weitergeleitet, in deren Zuständigkeit die Entscheidung über den Rentenanspruch und die Höhe des Rentenanspruchs fällt. Die gesetzliche Frist für die Erledigung beträgt 90 Tage (diese Frist verlängert sich u. a. um die Zeit, während der maßgebende Tatsachen bei ausländischen Versicherungsträgern geklärt werden). Die Dauer der Erledigung hängt davon ab, ob in der Evidenz der ČSSZ alle Unterlagen vorhanden sind.

Über die Zuerkennung der Rente sendet die ČSSZ dem Antragsteller eine schriftliche Entscheidung. Darin wird angeführt, ab welchem Tag und in welcher Höhe die Rente zuerkannt wurde. Der Entscheidung wird als Anlage sog. Personenblatt der Rentenversicherung mit der Übersicht der Versicherungszeiten und der Verdienste, die für die Rente angerechnet wurden, beigefügt.

Wenn die Bedingungen für den Rentenanspruch nicht erfüllt wurden, wird dem Antragsteller die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags übersandt, in deren Begründung die Ablehnungsgründe näher spezifiziert sind.

Letztes Update: 5. 2. 2022