ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Verfahren über den Anspruch, Fristen und Erlass der Entscheidung


Aufgrund der Stellung des Rentenantrags beginnt das Verfahren über die Beurteilung der Invalidität. Während des Verfahrens hat der behandelnde Arzt für den Bedarf der OSSZ die Unterlagen zum Gesundheitszustand des Bürgers zu erstellen und auszuhändigen. Die Beurteilung, ob der Antragsteller berufsunfähig ist und um welchen Grad der Invalidität er sich handelt, führt nur der Vertrauensarzt der OSSZ durch. Die persönliche Teilnahme des Antragstellers ist in der Regel nicht notwendig und die Beurteilung kann auch in seiner Abwesenheit stattfinden. Über die Notwendigkeit der Beurteilung des Gesundheitszustands in Anwesenheit des Versicherten entscheidet der Vertrauensarzt aufgrund der Beurteilung der verfügbaren Dokumentation.

Wichtiger Hinweis: Das Gutachten ist eine der Unterlagen für die Entscheidung über den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente (es handelt sich nicht um die Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente und dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig) und es wird dem Antragsteller  deshalb im Laufe des Verfahrens übersandt. Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entsteht nicht automatisch mit der anerkannten Invalidität, dafür müssen alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden.

Die gesetzliche Frist für die Erledigung beträgt 90 Tage.

Über die Zuerkennung der Rente sendet die ČSSZ dem Antragsteller die schriftliche Entscheidung. Darin wird angeführt, ab welchem Tag und in welcher Höhe die Rente zuerkannt wurde. Der Entscheidung wird als Anlage das sog. Personenblatt der Rentenversicherung mit der Übersicht der Versicherungszeiten und der Verdienste, die für die Rente angerechnet wurden, beigefügt.

Sollten die Bedingungen für den Rentenanspruch nicht erfüllt werden, wird dem Antragsteller die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags übersandt, in deren Begründung die Gründe für die Ablehnung näher spezifiziert sind.

Letztes Update: 5. 2. 2022