ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Zuständige Institution (örtliche Zuständigkeit)


Ein Selbständiger zeigt die oben genannten Tatsachen der Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ), der Prager Sozialversicherungsverwaltung (PSSZ) oder der Städtischen Sozialversicherungsverwaltung (MSSZ) an, die zuständig sind

  • je nach dem Hauptwohnsitz des Selbständigen in der Tschechischen Republik, oder
  • je nach dem Ort des gemeldeten Aufenthalts in der Tschechischen Republik, wenn es sich um einen Ausländer handelt, oder
  • wenn ein Selbständiger auch keinen Hauptwohnsitz in der Tschechischen Republik gemeldet hat und sein Hauptwohnsitz im Ausland liegt, nach dem Ort der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.

Gibt es mehrere Orte der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit in der Tschechischen Republik, ist jene OSSZ örtlich zuständig, in deren Bereich gemäß Erklärung einer natürlichen Person die Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit überwiegt.

Hat ein Selbständiger in der Tschechischen Republik weder einen (gemeldeten) Hauptwohnsitz noch einen Ort der Ausübung der Tätigkeit, hat aber gleichzeitig in der Tschechischen Republik einen Arbeitgeber, wird für die Erfassung des Selbständigen die OSSZ gemäß dem Sitz des Arbeitgebers als örtlich zuständig empfohlen.

Kontakte zu den einzelnen OSSZ

Letztes Update: 31. 3. 2022