ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Pflichten


Der Bezieher der Rente hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen der ČSSZ alle Tatsachen mitzuteilen, die Einfluss auf die Rente und die Auszahlung der Rente Einfluss haben, d.h. insbesondere Verlegung des Wohnsitzes, Änderung der Kontonummer für die Überweisung der Rente usw.

Wenn die OSSZ den Versicherten zu ergänzenden Untersuchungen seines Gesundheitszustands auffordern sollte, z. B. bei weiteren Fachärzten, so hat der Versicherte diese Untersuchungen zu absolvieren. Sollte er sich weigern, diese Untersuchungen zu absolvieren, so kann das Verfahren in der Sache des Antrags auf Erwerbsminderungsrente eingestellt werden (oder dem Bezieher der Erwerbsminderungsrente kann die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente eingestellt werden).

Letztes Update: 5. 2. 2022