ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Pflichten


Der Bezieher der Rente hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen der ČSSZ alle Tatsachen mitzuteilen, die Einfluss auf die Rente und die Auszahlung der Rente haben, d.h. insbesondere die Änderung der Adresse, die Änderung der Kontonummer für die Überweisung der Rente usw.

Der Witwer/die Witwe ist verpflichtet, den Abschluss einer neuen Ehe/Lebenspartnerschaft/eingetragenen Partnerschaft innerhalb von 8 Tagen bei der ČSSZ zu melden. Unterlässt er/sie dies, macht er/sie sich einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Leistung zuschulden, die er zurückzahlen muss. Verwitwet eine Person nach der Wiederverheiratung/dem erneuten Eingehen einer Lebenspartnerschaft/eingetragenen Partnerschaft erneut, hat sie unter Umständen Anspruch auf eine Witwenrente vom zweiten Ehegatten/Lebenspartner/eingetragenen Partner.

Der Abschluss einer neuen Ehe/Lebenspartnerschaft/eingetragenen Partnerschaft wird durch die Vorlage eines amtlichen Dokuments nachgewiesen, das von der zuständigen staatlichen/kirchlichen Behörde ausgestellt wurde, d. h. durch eine Heiratsurkunde oder ein Dokument, das den Abschluss der Partnerschaft belegt.

Letztes Update: 29. 7. 2025