ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Pflichten


Der Bezieher der Rente hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen der ČSSZ alle Tatsachen mitzuteilen, die Einfluss auf die Rente und die Auszahlung der Rente haben, d.h. insbesondere die Änderung der Adresse, die Änderung der Kontonummer für die Überweisung der Rente usw.

Die Schließung einer neuen Ehe hat der Witwer/die Witwe innerhalb von 8 Tagen der ČSSZ zu melden. Sollte er/sie dies unterlassen, dann begeht er/sie ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer Leistung, die dann zurückzuerstatten ist. Für den Fall, dass die Person nach der Schließung der neuen Ehe wieder verwitwet, kann ihr der Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente nach dem zweiten Ehemann oder der zweiten Ehefrau entstehen.

Letztes Update: 30. 3. 2022