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Pflichten der Selbständigen - Versicherungsbeiträge


Im Falle eines Selbständigen besteht die Fälligkeitsfrist für Vorschüsse der Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherung und die Fälligkeitsfrist für die Krankengeldversicherung vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats, für den der Vorschuss für Rentenversicherung / Krankengeldversicherung zu zahlen ist.

Der Selbständige hat im nächsten Kalenderjahr das Formular Übersicht über Einnahmen und Ausgaben des Selbständigen für das Jahr XXXX (im Jahr 2024 ist es für das Jahr 2023) einzureichen. Die Übersicht hat jeder Selbständige einzureichen, der zumindest für einen Teil des Kalenderjahres eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. In dieser Übersicht sind neben der Steuerbemessungsgrundlage auch die maßgeblichen Angaben für die Durchführung der Rentenversicherung des Selbständigen anzuführen, vor allem die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge. Dieser Vordruck kann innerhalb der gesetzlichen Fristen als ordentlicher oder berichtigender Vordruck eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Letztes Update: 21. 3. 2024