ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Lebensbestätigung


Die Bedingungen des Anspruchs auf Rentenauszahlung werden durch das Formular Lebensbestätigung bestätigt (d.h., dass der Rentenempfänger am Leben ist).

Hinweis:

  • Sollte die Lebensbestätigung nicht an die ČSSZ übersandt werden, kann keine Rente ausgezahlt werden.
  • Die Lebensbestätigung muss jeweils durch eine beglaubigte Unterschrift unterzeichnet werden (siehe nachstehend).

Die Lebensbestätigung ist folgendermaßen zu übersenden:

  1. Per Post an die Adresse: ČSSZ, Abteilung Auszahlungen ins Ausland, Křížová 25, 225 08 Prag 5

    Die eigenhändige Unterschrift im Formular Lebensbestätigung muss amtlich beglaubigt werden, des Weiteren muss insbesondere das Datum der Bestätigung (bzw. der Beglaubigung) und der Stempel des zuständigen Amts angeführt werden (Näheres siehe Erläuterungen im Formular).

  2. Elektronisch an die Adresse: posta@cssz.cz

    Der Rentenempfänger hat den Vordruck auszufüllen, auszudrucken und mit seiner eigenhändigen Unterschrift zu unterzeichnen, die eigenhändige Unterschrift muss er amtlich beglaubigen lassen, danach scannt er das Dokument von der Urkundenform in elektronische Form, unterzeichnet mit der qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Verordnung eIDAS , die in dem durch die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2015/1506/ festgesetzten Format sein muss und sendet ihn per E-Mail an die elektronische Adresse der Anlaufstelle der ČSSZ posta@cssz.cz.

    Als qualifizierte elektronische Signatur versteht sich gemäß Art. 3 Abs. 12 der Verordnung eIDAS die garantierte elektronische Signatur, die durch ein qualifiziertes Mittel für die Erstellung von elektronischen Signaturen erstellt wurde und aus dem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen besteht.

    Die amtliche Beglaubigung der eigenhändigen Signatur im Vordruck der Lebensbestätigung ist aus dem Grund notwendig, da die qualifizierte elektronische Unterschrift gemäß der Verordnung eIDAS nur die gleichwertige Rechtswirkung wie die eigenhändige Unterschrift hat – aber im Formular Lebensbestätigung muss zu Zwecken der Bestätigung des Bestehens eines Anspruchs auf Rentenauszahlung die amtlich beglaubigte (eigenhändige) Unterschrift des Empfängers der tschechischen Rente angebracht sein.

Letztes Update: 29. 3. 2022