ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Stellung des Antrags


Den Rentenantrag stellt der Versicherte selbst, und zwar bei jeder Kreissozialversicherungsverwaltung (OSSZ), in Prag bei jeder Gebietsstelle der Prager Sozialversicherungsverwaltung (PSSZ). Der Rentenantrag wird persönlich gestellt, gegebenenfalls ist es möglich, zu dieser Handlung eine andere Person aufgrund einer erteilten Vollmacht zu ermächtigen (amtliche Beglaubigung ist nicht erforderlich).

Es ist auch möglich, einen Rentenantrag in elektronischer Form (online) zu stellen. Der Antrag auf Rentenleistung in elektronischer Form wird über das ePortal der ČSSZ unter Verwendung einer elektronischen Identifikation (z.B. Datenbox, Bankidentität) gestellt.

Der Rentenantrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Die Auszahlung wird ab dem Tag der Entstehung des Anspruchs zuerkannt, wobei die nicht ausgezahlten Rentenraten nachgezahlt werden. Die Rente kann höchstens für 5 Jahre rückwirkend zuerkannt werden, danach erlischt der Anspruch auf die Auszahlung der einzelnen Rentenraten.

Jene Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder in einem Staat wohnen, mit dem die Tschechische Republik ein bilaterales Abkommen über Sozialversicherung abgeschlossen hat, stellen den Antrag auf die tschechische Rente in der Regel im Staat des Wohnsitzes durch den örtlichen Rentenversicherungsträger. Dieser leitet dann den Rentenantrag an die ČSSZ weiter.

Erforderliche Unterlagen und Formulare

Wenn die verstorbene Person bereits eine Rente bezogen hat, hat die hinterbliebene Person folgende Unterlagen vorzulegen:

Wenn die verstorbene Person bisher keine Rente bezogen hat, hat die hinterbliebene Person noch alle Unterlagen in Bezug auf den Verstorbenen/die Verstorbene vorzulegen, die zum Antrag auf Altersrente (gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente) vorzulegen sind.

Erforderliche Unterlagen und Formulare

Letztes Update: 16. 5. 2024