ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Geldleistungen während der Mutterschaft von Selbständigen


Die allgemeinen, für Arbeitnehmer geltenden Voraussetzungen gelten auch für Selbständige. Neben der Voraussetzung der Dauer der Teilnahme an der Versicherung mindestens über eine Zeit von 270 Kalendertagen in den letzten zwei Jahren vor dem Tage des Beginns des Bezugs von Geldleistungen während der Mutterschaft gilt jedoch Folgendes:

  • die Teilnahme an der Krankengeldversicherung der Selbständigen muss mindestens über eine Zeit von 180 Tagen im Zeitraum eines Jahres vor dem Tage des Beginns des Bezugs von Geldleistungen während der Mutterschaft andauern (wird auf die Gesamtlänge von 270 Tagen angerechnet),
  • die Selbständige darf in der Zeit des Bezugs von Geldleistungen während der Mutterschaft keine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Letztes Update: 18. 2. 2022