ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Rentenversicherung von Selbständigen


Verpflichtende Rentenversicherung:

  • in einem Kalenderjahr für den Zeitraum, in dem er eine selbständige Haupterwerbstätigkeit ausgeübt hat,

  • in einem Kalenderjahr für den Zeitraum, in dem er eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit ausgeübt hat, wenn das Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit nach Abzug der Ausgaben in einem Kalenderjahr den sog. maßgebenden Betrag erreicht hat. Der maßgebende Betrag wird für jedes Jahr festgelegt und für das Kalenderjahr 2024 beträgt er 105.520 CZK, für das Jahr 2025 beträgt er 111.736 CZK (sofern die selbständige Erwerbstätigkeit nicht während des gesamten Kalenderjahrs ausgeübt wurde, wird der maßgebende Betrag um 1/12 für jeden Monat gesenkt, in dem keine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde).

Freiwillige Rentenversicherung:

  • in einem Kalenderjahr für den Zeitraum, in dem er eine selbständige Nebenerwerbstätigkeit ausübt, wenn er sich zur Teilnahme an der Rentenversicherung angemeldet hat.

Aus der Rentenversicherung eines Selbständigen (einer verpflichtenden wie auch einer freiwilligen) werden diese Leistungen gewährt:

Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente (Waisen-, Witwen-/Witwerrente) bei Erfüllung der erforderlichen Vorsausetzungen.

Letztes Update: 31. 3. 2025