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Die Auszahlung der Waisenrente steht für die Zeit zu, solange das Kind unterhaltsberechtigt ist. Spätestens jedoch bis zur Erreichung des 26. Lebensjahrs. Für den Fall, dass die Bedingungen für die Rentenauszahlung weggefallen sind, wird die Rente eingestellt. Die Auszahlung der Waisenrente kann wiederhergestellt werden, wenn die gesetzlichen Bedingungen wieder erfüllt sind und ordnungsgemäß nachgewiesen wurden.