ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Auszahlung von Leistungen


Die ČSSZ zahlt Leistungen der Krankengeldversicherung rückwirkend aus. Die Auszahlung erfolgt auf ein Bankkonto oder per Zahlungsanweisung an die Adresse des Wohnsitzes. Die Art und Weise der Auszahlung bestimmt der Empfänger der Leistung (mit Ausnahme des Krankengelds – bei Arbeitnehmern wird das Krankengeld genauso wie der Lohn/das Gehalt ausgezahlt, bei Selbständigen auf dasselbe Konto, von dem die Krankengeldversicherung gezahlt wird, bei ausländischen Arbeitnehmern auf dieselbe Weise wie der Versicherungsbeitrag gezahlt wird).

Ins Ausland werden Leistungen der Krankengeldversicherung lediglich auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut ausgezahlt, und zwar auf dessen Kosten. 

Bei einer Änderung der Nummer des Kontos, auf das die Leistungen der Krankengeldversicherung ausgezahlt werden, ist die Änderung der zuständigen OSSZ schriftlich oder persönlich anzuzeigen. Auch eine Änderung der Adresse für die Auszahlung von Krankengeldleistungen per Post ist der OSSZ unverzüglich anzuzeigen.

Kann ein Versicherter in Anbetracht seines Gesundheitszustands oder aus anderen schwerwiegenden Gründen den Anspruch auf Auszahlung einer Leistung nicht geltend machen oder diese nicht annehmen, kann die OSSZ eine andere natürliche Person als Sonderempfänger der Leistung einsetzen.

Hinweis

Im Fall einer Verletzung gesetzlicher Pflichten (z. B. im Zusammenhang mit einer Verletzung des Behandlungsregimes) kann einem Versicherten:

  • die Leistung vorübergehend gekürzt oder entzogen werden (betrifft lediglich das Krankengeld),
  • wenn die Leistung bereits ausgezahlt wurde, kann sie als Mehrzahlung zurückgefordert werden,
  • eine Strafe auferlegt werden.

Ein Versicherter oder ein anderer Berechtigter, beziehungsweise der Empfänger einer Leistung, ist verpflichtet, der OSSZ alle Tatsachen zu melden, die für das Fortbestehen des Leistungsanspruchs ausschlaggebend sind, und zwar ohne unnötigen Aufschub.

Mehr zur Auszahlung von Leistungen im Kapitel Auszahlung von Leistungen.

Letztes Update: 17. 2. 2022