ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

Váš prohlížeč - MS Internet Explorer #version# - již nepatří mezi podporované prohlížeče. Doporučujeme přejít na některý jiný prohlížeč, podrobnosti najdete v prohlášení o přístupnosti.

Bemessungsgrundlage


Die Bemessungsgrundlage ist

  • beim Arbeitnehmer für Rentenversicherungsbeiträge die Summe seiner Einkünfte, mit Ausnahme von Kostenerstattungen, die mit einem prozentuellen Anteil von der Gehaltsbasis den Trägern der öffentlichen Gewalt und einigen staatlichen Behörden und Richtern gewährt werden, die, wenn sie der Besteuerung in der Tschechischen Republik unterliegen sollten, den Gegenstand der Einkommenssteuer bilden und von dieser Steuer nicht befreit sind und die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beschäftigung verrechnet hat, die die Teilnahme an der Krankengeldversicherung begründet. Als verrechnetes Einkommen versteht sich jene Leistung, die dem Arbeitnehmer als Geld- oder Sachleistung oder in Form eines geldwerten Vorteils seitens des Arbeitgebers gewährt oder zu dessen Gunsten übergeben, gegebenenfalls dem Arbeitnehmer gutgeschrieben wurde oder die in einer anderen Form der Leistung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer besteht. Von diesen Einkommen werden in die Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers nicht einbezogen: Schadensersatz gemäß dem Arbeitsgesetzbuch und den Rechtsvorschriften zur Regelung von Dienstverhältnissen, einer Abfindung und einer weiteren Abfindung, des Entlassungsgelds und des Rückkaufwerts, auf die der Anspruch gemäß den gesonderten Rechtsvorschriften entstanden ist und der Vergütung bei der Beendigung der Amtszeit, auf die der Anspruch gemäß den gesonderten Rechtsvorschriften entstanden ist, der Treuebeitrag der Bergleute, Leistungen, die dem Bezieher einer Altersrente oder Erwerbsminderungsrente wegen Invalidität dritten Grads nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Beschäftigung gewährt wurde und die einmalige Sozialhilfe, die dem Arbeitnehmer zur Überbrückung seiner außerordentlich schwierigen Verhältnisse infolge einer Elementarkatastrophe, eines Brands, einer Umwelthavarie oder eines Industrieunfalls oder eines außerordentlich schweren Notfalls geleistet wurde,

  • beim Arbeitgeber der Betrag, der der Summe der Bemessungsgrundlagen seiner Arbeitnehmer entspricht,

  • bei Selbständigen handelt es sich um das Kalenderjahr und als Bemessungsgrundlage für Versicherungsbeiträge gilt der Betrag, den der Selbständige bestimmt, jedoch nicht weniger als 50 % der Steuerbemessungsgrundlage. Wenn der auf diese Weise festgesetzte Betrag niedriger ist, als die niedrigste Bemessungsgrundlage und die selbständige Erwerbstätigkeit die Haupttätigkeit ist, hat der Selbständige den Versicherungsbeitrag von der niedrigsten Bemessungsgrundlage abzuführen.

Letztes Update: 16. 2. 2022