Social security in general
Organisation und Umsetzung in der Tschechischen Republik
Die Organisation und die Umsetzung der Sozialversicherung in der Tschechischen Republik sind durch das Gesetz Nr. 582/1991 GBl., über die Organisation und Umsetzung der Sozialversicherung, im Wortlaut der späteren Vorschriften geregelt.
Die Sozialversicherung wird durch folgende Organe der Sozialversicherung umgesetzt:
- das Ministerium für Arbeit und Soziales,
- die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung,
- die Kreissozialversicherungsverwaltungen,
- das Verteidigungsministerium (wenn es sich um Berufssoldaten handelt),
- das Ministerium für Inneres (wenn es sich um Angehörige der Tschechischen Polizei, des Feuerwehr-Rettungskorps der Tschechischen Republik und um Angehörige anderer bewaffneter Sicherheitskorps und Sicherheitsdienste handelt),
- das Justizministerium (wenn es sich um Strafvollzugsbedienstete handelt),
Informationen über die Sozialversicherung in der Tschechischen Republik bieten vor allem Kreissozialversicherungsverwaltungen; auf dem Gebiet der Hauptstadt Prag die Gebietsstelle der Prager Sozialversicherungsverwaltung und auf dem Gebiet der Stadt Brünn nimmt diese Befugnisse die Städtische Sozialversicherungsverwaltung Brünn wahr.
Diese Institutionen sind für folgende Bereiche zuständig:
- Krankengeldversicherung,
- Rentenversicherung,
- Sozialversicherungsbeiträge,
- Sozialversicherung von Selbständigen.
Die Kontakte der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung sind hier erhältlich www.cssz.cz.
Informationen auf dem Gebiet:
- der Beschäftigung und staatlicher Leistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kindergeld, Entbindungsgeld, Sterbegeld, Sozialhilfe – Notstandshilfe usw.) gewähren die Kontaktstellen der Kreisstellen des Arbeitsamts der Tschechischen Republik; die Adressen und Verbindungen der Kreisstellen des Arbeitsamts der Tschechischen Republik sind erhältlich hier: Arbeitsamt der Tschechischen Republik,
- der Krankenversicherung gewähren die Krankenkassen.
Hinweis: Die Einkommenssteuer natürlicher Personen fällt in die Zuständigkeit der Organe der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, nicht in das System der Sozialversicherung
Last update: 25. 7. 2022