Einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers (JMHZ)
Das Gesetz Nr. 323/2025 über die Einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt wesentliche Änderungen der Meldepflichten von Arbeitgebern ein, die sowohl die Sozialversicherung als auch die Steuererklärung betreffen.
Ausführliche Informationen auf Tschechisch.
Letztes Update: 18. 2. 2026