Erläuterung der Grundbegriffe der Einheitlichen monatlichen Meldung des Arbeitgebers
Persönliche Identifikationsnummer:
Die Persönliche Identifikationsnummer (OIČ, manchmal auch als IK MPSV bezeichnet) ist eine neu eingeführte numerische Kennung, die das Ministerium für Arbeit und Soziales jeder natürlichen Person zum Zwecke der Identifizierung in den Systemen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zuweist. Jede natürliche Person erhält nur eine einzige Kennung, die unveränderlich ist.
Die Persönliche Identifikationsnummer OIČ wird bei der ersten Anmeldung einer natürlichen Person als Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber in das Arbeitnehmerregister vergeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zugewiesene Persönliche Identifikationsnummer auf allen Unterlagen gemäß diesem Gesetz anzugeben, die den Arbeitnehmer betreffen.
Beschäftigungsnummer:
Die Beschäftigungsnummer (IZ, manchmal auch als ID PPV bezeichnet) ist eine neu eingeführte numerische Kennung, die zur Identifizierung jedes Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers dient, der im Arbeitnehmerregister erfasst ist. Die Beschäftigungsnummer IZ wird von der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) für jedes Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers bei der Anmeldung des Arbeitnehmers im Arbeitnehmerregister vergeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigungsnummer IZ bei der Übermittlung aller Daten anzugeben, die sich auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers beziehen, für das die Beschäftigungsnummer vergeben wurde.
Vergabe der grundlegenden Identifikationsdaten:
Vergabe der Persönlichen Identifikationsnummer OIČ und der Beschäftigungsnummer IZ an derzeitige Arbeitnehmer
Die Persönliche Identifikationsnummer OIČ und die Beschäftigungsnummer IZ werden den derzeitigen Arbeitnehmern von der ČSSZ gesammelt zugewiesen. Der Arbeitgeber hat ab März 2026 die Möglichkeit, über den Dienst „Arbeitnehmerliste” auf dem ePortál ČSSZ eine Datei (im PDF- oder CSV-Format) mit der Persönlichen Identifikationsnummer OIČ und der Beschäftigungsnummer IZ seiner Arbeitnehmer herunterzuladen.
Vergabe der Persönlichen Identifikationsnummer OIČ und der Beschäftigungsnummer IZ an neue Arbeitnehmer (ab 1. 4. 2026)
Bei der Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers werden dem Arbeitgeber die Persönliche Identifikationsnummer OIČ und die Beschäftigungsnummer IZ im Protokoll über die Einreichung mitgeteilt, das er als Antwort auf die Anmeldung des Arbeitnehmers im Arbeitnehmerregister erhält. (Bei der Anmeldung im Arbeitgeberregister oder im Rahmen von REGZEL_DOPL hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auch eine Datenbox anzugeben, in die ihm Benachrichtigungen über die Vergabe der Persönlichen Identifikationsnummer OIČ und der Beschäftigungsnummer IZ gesendet werden.) Die zugewiesene Persönliche Identifikationsnummer OIČ und die Beschäftigungsnummer IZ sind auch auf dem ePortal im Dienst „Arbeitnehmerliste” verfügbar.
Letztes Update: 18. 2. 2026