Weitere damit zusammenhängende Informationen
Die Bezieher von Altersrenten können je nach ihren Möglichkeiten beliebig arbeiten oder unternehmerisch tätig sein, genauer gesagt eine Erwerbstätigkeit ausüben. Auch die Zuerkennung der Vorruhestandsrente verhindert nicht die Möglichkeit eines Nebenverdienstes. Aber in diesem Fall ist der Umfang der Tätigkeit begrenzt, d.h., dass die Auszahlung der Vorruhestandsrente bis zur Erreichung des Rentenalters nur in jenem Fall zusteht, wenn eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die keine Teilnahme an der Rentenversicherung begründet (für die keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden). Die Auszahlung der Vorruhestandsrente steht bis zur Erreichung des Rentenalters nicht zu, wenn Arbeitslosengeld oder Unterstützung bei einer Umschulung bezogen wird.
Letztes Update: 5. 2. 2022