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30 07/2025 Praha

Neues zur Rentenzahlung ins Ausland

30. 07. 2025

Ab dem 1. Januar 2026 werden die meisten tschechischen Rentner (Klienten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung - ČSSZ), die im Ausland leben, von einer Vereinfachung der Auszahlung ihrer Renten betroffen sein. Die meisten von ihnen müssen dann nicht mehr vor jeder Rentenzahlung eine „Lebensbestätigung“ an die ČSSZ schicken, sondern nur noch zweimal im Jahr. Die Rente wird ihnen in regelmäßigen monatlichen Raten ausgezahlt, und nicht wie bisher rückwirkend nach Übermittlung der „Lebensbestätigung“. Klienten mit Wohnsitz in der Slowakei müssen diese Bescheinigung überhaupt nicht mehr einreichen. Gleichzeitig wird die Auszahlung der Renten per Bankscheck abgeschafft. Wir rufen in Erinnerung, dass der Klient zur Übersendung der „Lebensbestätigung“ verpflichtet ist, um den fortbestehenden Rentenanspruch nachzuweisen (d.h. der ČSSZ mitzuteilen, dass er am Leben ist). Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit der verabschiedeten Rentenreform.

  • Die ČSSZ wird für Klienten mit Wohnsitz in Staaten, bei denen ein Abkommen über den elektronischen Austausch von Sterbedaten mit dem jeweiligen Versicherungsträger (Institution) ausgehandelt wurde, keine „Lebensbestätigung“ mehr verlangen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dies bislang nur für tschechische Rentenempfänger mit Wohnsitz in der Slowakei.
  • Von Klienten mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten (einschließlich des Vereinigten Königreichs, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz) und in Staaten, mit denen die Tschechische Republik ein bilaterales internationales Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat (im Folgenden zusammenfassend „Mitglieds-und Vertragsstaaten“), wird die ČSSZ nur noch zweimal jährlich, jeweils im Juni und Dezember, eine „Lebensbestätigung“ mit einer eigenhändigen, amtlich beglaubigten Unterschrift des Klienten verlangen. Diese Klienten erhalten ihre Rente in regelmäßigen monatlichen Raten, die für den laufenden Kalendermonat fällig werden, und nicht wie bisher rückwirkend erst nach Übermittlung der „Lebensbestätigung“.
  • Für Klienten, die in einem Staat wohnen, das nicht Mitglied der EU ist und auch kein internationales Abkommen über soziale Sicherheit mit der Tschechischen Republik geschlossen hat (sogenannte Nichtvertragsstaaten), ändert sich nichts. Sie senden das Formular „Lebensbestätigung“ mit ihrer eigenhändigen, amtlich beglaubigten Unterschrift innerhalb der von ihnen selbst festgelegten Fristen an die ČSSZ. Die Rente wird ihnen dann erst nach Zustellung der „Lebensbestätigung“ rückwirkend gezahlt.
  • Die Auszahlung der Renten per Bankscheck wird abgeschafft. Rentenempfänger, deren Renten per Bankscheck in EUR oder CHF ausgezahlt werden, erhalten ihren letzten Scheck im September 2025 per Post an ihre Adresse. Der letzte Bankscheck in anderen Währungen wird im Dezember 2025 verschickt.

Wie genau werden sich die Bedingungen für die Auszahlung Ihrer tschechischen Rente ab Januar 2026 ändern?

Ich wohne in der Slowakei

Ab 2026 brauchen Sie keine „Lebensbestätigung“ mehr an die ČSSZ zu schicken. Im Februar 2025 haben wir Sie letztmalig zu deren Zusendung aufgefordert. Wir werden Ihre Rente weiterhin in regelmäßigen monatlichen Raten und auf dieselbe Weise wie bisher auszahlen.

Die ČSSZ hat mit der slowakischen Sozialversicherungsverwaltung ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des bilateralen elektronischen Datenaustauschs“ geschlossen, das den gegenseitigen elektronischen Austausch von Daten über den Tod von Personen beinhaltet, an die die ČSSZ und die slowakische Sozialversicherungsverwaltung Renten von einem Staat ins andere zahlen. In Anbetracht dessen konnte die Übermittlung der „Lebensbestätigung“ ganz abgeschafft werden. 

Ich wohne in einem anderen Mitgliedstaat (außer der Slowakei) oder in einem Vertragsstaat

Ab Januar 2026 werden wir Ihre Rente in regelmäßigen monatlichen Raten auszahlen, anstatt wie bisher über einen von Ihnen festgelegten längeren Zeitraum. Noch Ende 2025, spätestens jedoch mit der ersten Rentenzahlung für Januar 2026, zahlen wir Ihnen auch alle bislang nicht gezahlten Raten für einen früheren Zeitraum (jedoch nicht mehr als 5 Jahre rückwirkend) ab der letzten Rentenzahlung, die wir Ihnen nach Erhalt Ihrer letzten „Lebensbestätigung“ geleistet haben.

Um Ihnen die Rente nachzahlen zu können, benötigen wir von Ihnen im Dezember 2025 eine „Lebensbestätigung“ mit Ihrer eigenhändigen, amtlich beglaubigten Unterschrift. Es ist dabei wichtig, dass Ihre Unterschrift auf der „Lebensbestätigung“ im Dezember 2025 amtlich beglaubigt ist. Wenn das Datum der amtlichen Beglaubigung Ihrer Unterschrift früher liegt, können wir Ihnen die Rente für Dezember 2025 nicht auszahlen und auch die regelmäßige monatliche Rentenzahlung an Sie nicht beginnen.

Ab 2026 müssen Sie nicht mehr vor jeder geforderten Rentenzahlung eine „Lebensbestätigung“ einsenden, sondern nur noch zweimal im Jahr - im Juni und im Dezember. Damit weisen Sie das Andauern Ihres Anspruchs auf monatliche Rentenzahlungen auch in den folgenden sechs Monaten nach. Wenn Sie also das Formular der „Lebensbestätigung“ im Juni 2026 ausfüllen und einsenden, können wir Ihnen im zweiten Halbjahr 2026 (Juli bis Dezember 2026) weiterhin jeden Monat die Rente auszahlen. Eine weitere „Lebensbestätigung“ mit Ihrer eigenhändigen, amtlich beglaubigten Unterschrift im Dezember 2026 sichert Ihnen den Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen bis Juni 2027 usw. Wir erinnern Sie immer einen Monat im Voraus (d. h. im Mai und November jedes Jahres) per Brief oder E-Mail an diese Verpflichtung. Damit Ihre Rente weitergezahlt werden kann, muss Ihre eigenhändige Unterschrift auf der „Lebensbescheinigung“ zwischen dem 1. 5. und dem 30. 6. sowie zwischen dem 1. 11. und dem 31. 12. eines jeden Jahres amtlich beglaubigt sein.

Geht die „Lebensbestätigung“ nicht fristgerecht bei uns ein, setzen wir die Zahlung Ihrer Rente ab dem Folgemonat aus, bis Sie uns die „Lebensbestätigung“ wieder zusenden.

Wir werden Ihnen im August 2025 ein Informationsschreiben schicken, in dem alles Wissenswerte enthalten ist, einschließlich Links zur entsprechenden Website der ČSSZ. 

Ich wohne in einem Nicht-Vertragsstaat

Wenn Sie in einem Staat leben, das kein EU-Mitgliedstaat ist und auch kein internationales Abkommen über soziale Sicherheit mit der Tschechischen Republik geschlossen hat, und Ihre tschechische Rente auf ein Bankkonto überwiesen wird, ändern sich die Bedingungen für die Auszahlung Ihrer Rente nicht. Sie bestimmen also weiterhin selbst, wie oft Sie uns eine „Lebensbestätigung““ zusenden. Wenn wir diese erhalten, zahlen wir Ihnen Ihre Rente immer für den Zeitraum ab der letzten gezahlten Rate, d. h. ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Ihre eigenhändige Unterschrift auf der vorherigen „Lebensbestätigung“ amtlich beglaubigt wurde, bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Sie Ihre Unterschrift auf der neuen „Lebensbescheinigung“ beglaubigen ließen.

Meine Rente wird per Bankscheck gezahlt

Die Auszahlung der Renten per Bankscheck wird abgeschafft. Die Gründe für diese Aufhebung sind nachstehend aufgeführt. Wenn Ihre Rente per Bankscheck in EUR oder CHF gezahlt wird, erhalten Sie Ihren letzten Bankscheck im September 2025 mit der Rentenzahlung für den Zeitraum Juli-September 2025.

Wenn Ihre Rente per Bankscheck in anderen Währungen gezahlt wird, erhalten Sie Ihren letzten Scheck im Dezember 2025 mit der Rentenzahlung für den Zeitraum Oktober-Dezember 2025.

Wir beginnen mit der Auszahlung Ihrer Rente für den folgenden Zeitraum, sobald wir Ihre Kontodaten erhalten haben. Bitte geben Sie Ihre Kontonummer auf dem Formular „Antrag einer außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik lebenden Person auf Auszahlung der tschechischen Rente durch Banküberweisung auf das Konto“ an und senden Sie es bis spätestens 31. 12. 2025 an die folgende Adresse: ČSSZ, odbor realizace výplat pojistných dávek a exekučních srážek, Křížová 25, 225 08 Praha 5, Tschechien.

Im August 2025 senden wir Ihnen ein Informationsschreiben, in dem wir Sie an die oben genannten Informationen erinnern und die Bedingungen für die Auszahlung Ihrer Rente auf Ihr Bankkonto ab dem 1. Januar 2026 zusammenfassen.

Wenn Sie in einem der Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten wohnen und uns im Dezember 2025 ein ausgefülltes Formular der „Lebensbestätigung“ mit Ihrer eigenhändigen, amtlich beglaubigten Unterschrift zusenden, beginnen wir ab Januar 2026 mit der regelmäßigen monatlichen Überweisung Ihrer Rente auf Ihr Bankkonto. Gleichzeitig erhalten Sie die Nachzahlung für den Zeitraum Oktober-Dezember 2025, wenn Ihre Rente per Bankscheck in EUR oder CHF gezahlt wurde.

Die Auszahlung Ihrer Rente ins Ausland per Bankscheck wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 aufgrund gesetzlicher Änderungen im Rahmen der Rentenreform abgeschafft. Darüber hinaus hat uns die Tschechische Nationalbank, die über ihre Korrespondenzbanken die Rentenzahlungen per Bankscheck an Rentenempfänger im Ausland besorgt, darüber informiert, dass ihre Korrespondenzbank CITI BANK bereits im November 2025 die Ausstellung und Einlösung von Bankschecks in den Währungen Euro (EUR) und Schweizer Franken (CHF) einstellen wird.

Letztes Update: 30. 7. 2025