Hinterbliebenenrenten
Die grundlegenden Koordinierungsregeln hinsichtlich der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten und der Rentenauszahlung gelten auch für die Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten nach jenen Personen, die die Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedsstaaten zurückgelegt haben.
Hinterbliebenenrenten müssen ohne Einschränkungen, Änderungen oder Aufschübe gezahlt werden, unabhängig davon, wo in der EU der hinterbliebene Ehegatte, Lebenspartner, eingetragene Partner oder die Waise wohnt.
Letztes Update: 29. 7. 2025