Hinterbliebenenrenten
Die grundlegenden Koordinierungsregeln hinsichtlich der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten und der Rentenauszahlung gelten auch für die Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten nach jenen Personen, die die Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedsstaaten zurückgelegt haben.
Hinterbliebenenrenten werden ohne jegliche Einschränkungen, Anpassungen oder Verzögerungen ausgezahlt, ohne Rücksicht darauf, in welchem Mitgliedsstaat der hinterbliebene Ehemann/die hinterbliebene Ehefrau oder das Waisenkind den Wohnsitz hat.
Letztes Update: 25. 3. 2022