ČESKÁ SPRÁVA SOCIÁLNÍHO ZABEZPEČENÍ

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Koordinierung der Renten und internationale Abkommen


Die Regeln für die Rentenkoordinierung im Rahmen der EU finden angemessene Anwendung auch bei der Anwendung von bilateralen Abkommen über die Sozialversicherung (siehe die Rentenkoordinierung im Rahmen der EU). Es handelt sich insbesondere um die Stellung des Antrags im Staat des Wohnsitzes (jedoch nicht im Staat der letzten Beschäftigung), die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten oder um die Auszahlung von Renten ins Ausland. In jedem Einzelfall muss man jedoch von dem konkreten Inhalt des betroffenen internationalen Abkommens ausgehen. Nähere Einzelheiten über internationale Abkommen sind erhältlich hier.

Letztes Update: 30. 3. 2022