Auszahlung von Renten nach Ausland und Lebensbescheinigung – Änderungen mit Wirkung ab dem 01.07.2022
Auszahlung von Renten nach Ausland und Lebensbescheinigung – Änderungen mit Wirkung ab dem 01.07.2022
Im Hinblick darauf, dass die Tschechische Republik und die meisten anderen Länder der Welt die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführten Notfallmaßnahmen bereits gelockert oder aufgehoben haben, werden sich die Bedingungen für den Nachweis der Voraussetzungen für die Auszahlung tschechischer Renten im Ausland mit Wirkung ab dem 01.07.2022 ändern. Die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) ermöglicht im Ausland lebenden Empfängern tschechischer Renten (Rentnern) nur noch bis zum 30.06.2022 die Übersendung des Vordrucks der Lebensbescheinigung ohne amtliche Beglaubigung der eigenhändigen Unterschrift des Rentners.
Ab dem 01.07.2022 wird die ČSSZ wieder standardmäßig verlangen, dass die eigenhändige Unterschrift des Rentners auf dem Vordruck der Lebensbescheinigung amtlich beglaubigt wird. Der Rentner muss diese Lebensbescheinigung gemäß der gesetzlichen Regelung entweder in Urkundenform, d.h. per Post, oder in elektronischer Form, d.h. per E-Mail, mit einer eingescannten und mit einer anerkannten elektronischen Signatur unterzeichneten Lebensbescheinigung als Anhang, oder per Datenkasten an die ČSSZ senden.
Mehrsprachige Formulare der Lebensbescheinigung sind auf der Website der ČSSZ verfügbar: https://eportal.cssz.cz/web/portal/tiskopisy-pro-pozivatele-duchodu/ oder auf https://www.cssz.cz/web/lang/forms.
Letztes Update: 29. 6. 2022