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27 01/2023 Praha

Erhöhung der Altersrente für Kindererziehung ab 1.1.2023

27. 01. 2023

Ab dem 1.1.2023 tritt das Gesetz Nr. 323/2021 Slg. in Kraft, mit dem die sogenannte Erziehungszulage eingeführt wird. Dadurch erhöht sich die prozentual bemessene Altersrente um einen festen Betrag von 500 CZK für jedes Kind, das der Versicherte (Rentner) erzogen hat. Diese Erhöhung für jedes erzogene Kind, die sogenannte Erziehungszulage, gilt sowohl für Altersrenten, die nach dem 31. Dezember 2022 zuerkannt werden, als auch für bereits gezahlte Altersrenten. Frauen werden über die Erhöhung der bereits gezahlten prozentual bemessenen Altersrente um die Erziehungszulage gemeinsam mit der Mitteilung über die Rentenvalorisierung ab dem 1.1.2023 informiert. Für Männer muss ein Antrag gestellt werden, Einzelheiten finden Sie im Folgenden.

Die Erziehungszulage wird Teil der prozentual bemessenen Altersrente, die dann bei künftigen Valorisierungen insgesamt erhöht wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind in Tschechien oder im Ausland erzogen wurde. Wenn einer Person in Tschechien eine Altersrente zuerkannt wird, hat sie auch Anspruch auf die Erziehungszulage, d. h. 500 CZK für jedes Kind, das sie während des nötigen Zeitraums im größten Umfang betreut hat.

Bei einer Altersrente, die gemäß einem internationalen Abkommen über die Sozialversicherung oder einer EU-Koordinierungsverordnung entsprechend dem Verhältnis der in Tschechien erworbenen Versicherungszeiten zur Gesamtversicherungszeit zuerkannt wurde (sog. Teilrente), wird der Teilbetrag der Erziehungszulage entsprechend demselben Verhältnis der Versicherungszeiten bestimmt, in dem die Teilrente gewährt wurde. Die Zahlung ins Ausland erfolgt jedoch nur auf der Grundlage einer übermittelten Lebensbescheinigung.

Letztes Update: 7. 2. 2023