Leistungen der Krankengeldversicherung
Aus der Krankengeldversicherung der Selbstständigen werden folgende Leistungen gewährt:
- das Krankengeld und
- die Geldleistungen in Mutterschaft
Dem Selbstständigen steht das Krankengeld zu, wenn er vorübergehend arbeitsunfähig wurde oder ihm Quarantäne angeordnet wurde, wenn die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne über 21 Kalendertage dauert.
Bedingungen des Anspruchs auf Krankengeld
Die allgemeinen für die Arbeitnehmer gültigen Bedingungen gelten auch für die Selbstständigen; darüber hinaus hat der Selbstständige Anspruch auf Krankengeld, wenn:
- der Selbstständige während der Arbeitsunfähigkeit (Quarantäne) persönlich keine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt,
- die Teilnahme an der Krankengeldversicherung der Selbstständigen mindestens drei Monate dauerte, die dem Tag unmittelbar vorausgehen, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintrat oder Quarantäne angeordnet wurde;
Der Anspruch auf die Leistung ist gegeben, wenn die zum Anspruch auf die Leistung erforderlichen Bedingungen während der Versicherungszeit erfüllt waren oder wenn die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit während einer Schutzfrist eintrat, die 7 Kalendertage nach dem Tag des Erlöschens der Versicherung beträgt. War die Laufzeit der Versicherung kürzer, dann beträgt die Schutzfrist nur so viele Kalendertage wie die Dauer des Bestehens der Versicherung. Ein Anspruch auf Schutzfrist besteht nicht aus der Versicherung eines selbstständig Erwerbstätigen, der eine Altersrente oder eine Invalidenrente für Invalidität dritten Grades bezieht.
Bedingungen des Anspruchs auf Geldleistungen in Mutterschaft
Die allgemeinen für die Arbeitnehmer gültigen Bedingungen gelten auch für die Selbstständigen. Darüber hinaus:
- darf die Selbstständige während der Zeit, in der sie Geldleistungen in Mutterschaft bezieht, persönlich keine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben,
- muss die Teilnahme an der Krankengeldversicherung der Selbstständigen mindestens 180 Tage ein Jahr vor dem Tag, an dem der Bezug von Geldleistungen in Mutterschaft begonnen hat, betragen
- muss, um Anspruch auf diese Leistungen zu haben, gleichzeitig auch die Bedingung des Bestehens der Versicherungsteilnahme von mindestens 270 Kalendertagen in zwei letzten Jahren vor dem Tag, an dem der Bezug von Geldleistungen in Mutterschaft begonnen hat, erfüllt sein.
Berechnung von Krankengeldversicherungsleistungen für Selbstständige
Die Höhe des Krankengelds und der Geldleistungen in Mutterschaft wird nach Maßgabe der Tagesbemessungsgrundlage festgelegt, die sich aus dem Verhältnis der Bemessungsgrundlage für den maßgebenden Zeitraum und der Anzahl der an den maßgebenden Zeitraum fallenden Kalendertage ergibt.
Gibt es während des maßgebenden Zeitraums ausgeschlossene Tage, so wird die Anzahl der an den maßgebenden Zeitraum fallenden Kalendertage um diese Tage reduziert. Als ausgeschlossen gelten Kalendertage, die an jene Monate fallen, in denen der Selbstständige keine Versicherungsbeiträge für die Krankengeldversicherung entrichtete oder in denen der Selbstständige an der Krankengeldversicherung nicht teilnahm. Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der monatlichen Bemessungsgrundlagen.
Der maßgebende Zeitraum ist gewöhnlich der Zeitraum von 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat, in dem das soziale Ereignis eintrat. Die Berechnung der Krankengeldversicherungsleistungen für Selbstständige erfolgt in derselben Weise wie die Berechnung dieser Leistungen für Angestellte.
Letzte Änderungen 26. 1. 2012