Bedingungen für die Rentenauszahlung mit Dauerwohnsitz außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik

Bedingungen für die Rentenauszahlung mit Dauerwohnsitz außerhalb des Gebiets der Tschechischen Republik

Alle Rentenauszahlungen werden mit der Tschechischen Nationalbank in Prag (weiter als ČNB) und ihren Vertragspartnern – Korrespondenzbanken – vorgenommen.

 

Rentenauszahlung gegen Scheck an die Adresse im Ausland

Die Rentenauszahlung gegen Scheck an die Adresse des Rentners im Ausland wird 4 mal jährlich jedesmalig nachhinein für das jeweilige Quartal in den Monaten März, Juni, September und Dezember jedes Kalenderjahres vorgenommen.

Die Anrechtsbedingungen für die Rentenzahlung werden einmal jährlich Anhand des Vordrucks  „Lebensbestätigung“ übergeprüft, der durch die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) automatisch im Dezember des jeweiligen Kalenderjahrs an die Adresse des Rentenempfängers im Ausland versandt wird. Die Frist für die Rückstellung eines ausgefüllten und eigenhändig unterzeichneten Vordrucks ist auf 30 Kalendertagen nach dessen Zustellung festgelegt.

SPEZIFIKA:

Die Besonderheiten gelten nur im Falle der Rentenauszahlungen an die Adresse in Kanada, wobei nach Antrag der Korrespondenzbank Royal Bank of Canada notwendig ist, zusätzlich auch die Telefonnummer des Rentenempfängers anzuführen.

 

Direkte Rentenauszahlung auf das Konto des Empfängers beim Geldinstitut (Bank) im Ausland

Die Rentenauszahlung auf das Konto beim Geldinstitut (Bank) im Ausland wird aufgrund des bargeldlosen Zahlungsverkehrs durchgeführt.

Die Anrechtsbedingungen auf die Rentenauszahlung werden anhand des Vordrucks „Lebensbestätigung“ überprüft. Die Rentenauszahlung auf das Konto des Empfängers erfolgt erst nach Versendung der „Lebensbestätigung“ und zwar grundsätzlich rückläufig und nur bis Monatsende, in welchem die „Lebensbestätigung“ ausgefüllt und mit dem Datum und eigenhändiger amtlich beglaubigter Unterschrift des Empfängers versehen wurde.

Der Empfänger legt die „Lebensbestätigung“ aus eigener Initiative vor und zwar in solchen Zeitabständen, die er selbst bestimmt. Die Häufigkeit der Versendungen  bleibt unbeschränkt  und es ist sowohl die vierteljährige, halbjährige Versendung oder auch ein anderer Zeitabstand zu akzeptieren, empfehlenswert ist jedoch die Versendung mindestens einmal pro Jahr.

  • bei den EU-Staaten in der EURO-Währung ist die Kontonummer des Rentenempfängers in der internationalen IBAN-Struktur und auch BIC für SWIFT anzuführen
  • bei den Staaten außerhalb der EU gilt allgemein – die Kontonummer des Rentenempfängers, Name der Bank und deren genaue Adresse und die Währung, in der das Konto geführt wird
  • es ist empfehlenswert, im Falle der Rentenzahlung nach Bulgarien die Auszahlung direkt auf das Konto des Rentenempfängers vorzunehmen, da die Rentenempfänger beim Einlösen des Schecks den bulgarischen Banken Gebühren zu entrichten haben, die in vielen Fällen die Rentenhöhe übersteigen.
  • in vielen Staaten gibt es Probleme mit dem Rentengutschreiben, denn der Klient führt keine Kontobezeichnung, d.h. keinen Besitzernamen an.

SPEZIFIKA – Forderung der ČNB sowie auch unsere Erfahrungen, die sich aus der Praxis problemloser Rentenübertragung auf das Konto in konkrete Staaten ergeben

  • Australien – Kontonummer des Rentenempfängers, AU – Australan Bank State Branch (BSB) Code, Name der Bank und ihre genaue Adresse
  • Kanada – Kontonummer des Rentenempfängers, CC – Canadian Payments Association Payment Routing Number, Branch, Bankkode – BANK, Name der Bank und ihre genaue Adresse
  • Kuba – die Klienten haben die Kontonummer des Rentenempfängers nur in der EURO-Währung anzuführen
  • Rumänien – die Zahlung kann nicht auf ein anderes als in der in EURO-Währung geführtes Konto vorgenommen werden (zurückgekommene Auszahlungen)
  • Ukraine in der EURO-Währung– Kontonummer des Rentenempfängers, BIC, Name der Bank und ihre Adresse
  • Ukraine in der USD-Währung – häufige Probleme seitens der vermittelnden Bank in den USA mit der Zahlungsbestimmung.
  • Iran – es ist unmöglich, die Zahlungen auf das Konto in Iran zu überweisen (realisiert keine Korrespondenzbank), die Klienten haben das Konto außerhalb des Gebiets dieses Staats zu eröffnen.
  • USA – Kontonummer des Rentenempfängers, FW – Ferdwire or ABA Code (Routing Number), Name der Bank und ihre genaue Adresse

 

Rentenauszahlung auf das Konto des Rentenempfängers (das Konto des Ehemanns/der Ehefrau) in der Tschechischen Republik

Die Rentenauszahlung auf das Konto beim Geldinstitut (Bank) in der Tschechischen Republik erfolgt in der tschechischen Währung (CZK) jederzeit aufgrund der zugestellten „Lebensbestätigung“. Die Rentenzahlungsweise und Vorlage der „Lebensbestätigung“ stimmen mit der Rentenauszahlung auf das Konto beim Geldinstitut im Ausland überein.

 

Rentenauszahlung an die Adresse in Polen

Die Rentenauszahlung nach Polen wird monatlich mit internationaler Postanweisung mittels der Polnischen Post in Zloty vorgenommen. Monatliche Rentenauszahlungen werden jederzeit in der ersten Hälfte des jeweiligen Kalendermonats zugestellt, für den die Rentenzahlung zusteht.

Auf dieser Weise der Rentenauszahlung ist die „Lebensbestätigung“ nicht vorzulegen.

 

Rentenauszahlung auf das Konto in der Slowakischen Republik in der EURO Währung

Die Rentenauszahlungen in die Slowakische Republik werden regelmäßig monatlich vorgenommen und werden zwischen dem 22. und 26. Kalendertag an die ČNB überwiesen und werden dem Konto der Klienten binnen 5 Tagen gutgeschrieben.

Die Anrechtsbedingungen auf die Rentenauszahlung werden 4-mal jährlich anhand des Vordrucks „Lebensbestätigung“ überprüft, der durch die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) automatisch im Februar, Mai, August und November des jeweiligen Kalenderjahres an die Adresse des Empfängers versandt wird. Die Frist für die Rückversendung des ausgefüllten und eigenhändig unterzeichneten Vordrucks ist auf 30 Kalendertage nach dessen Zustellung festgelegt.

Sollte sich der Rentenempfänger nicht an der Daueradresse, sondern an einer anderen aufhalten, hat er die beglaubigte „Lebensbestätigung“ aus eigenem Anlass und innerhalb von genannten Monaten zu versenden.

 

Rentenauszahlung auf das Konto des Empfängers bei dem Geldinstitut (Bank) in der Bulgarischen Republik

Im Auftrag auf Veranlassung der Rentenauszahlung auf das Konto ist es nötig, die Kontonummer in der internationalen IBAN-Struktur sowie auch BIC für SWIFT und den genauen Namen, auf den das Konto lautet, mitzuteilen.

Die Anrechtsbedingungen auf die Rentenauszahlung werden durch den Vordruck „Lebensbestätigung“ überprüft, der durch die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) automatisch Anfang der Monate März, Juni, September und Dezember versandt wird. Innerhalb von diesen Monaten ist die überprüfte „Lebensbestätigung“ auch zurückzugeben.

Die Rentenauszahlung wird dann regelmäßig quartalsweise im Laufe der Monate April, Juli, Oktober und Januar im nachfolgenden Jahr vorgenommen.