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Erklärung über die Web-Zugänglichkeit


Das Ziel der Web-Seiten der Tschechischen Verwaltung der Sozialversicherung (nachstehend ČSSZ) ist es, wichtige Informationen aus dem Bereich der Sozialversicherung allen Benutzern zu bringen, und zwar mit größtem Nachdruck auf die Übersichtlichkeit, Verwendbarkeit und Zugänglichkeit der verwendeten Funktionen sowie des Textinhaltes. Die Web-Seiten sollten also alle wichtigen Zugänglichkeitsgrundsätze  entsprechend der Methodik der Web-Zugänglichkeit erfüllen, wie diese in den Tschechische Regeln der Gestaltung von zugänglichen Web-Seiten festgesetzt ist, die entsprechend der Gesetzesnovelle Nr.  365/2000 Slg. über Informationssysteme in der öffentlichen Verwaltung herausgegeben wurden.

Die Web-Seiten wurden entsprechend der XHTML-1.0-Spezifikation erstellt und beachten die Erfordernisse der syntaktischen und semantischen Richtigkeit. Die Schriftgröße ist in den relativen Einheiten definiert, es ist deshalb einfach, die Schrift mittels Browser zu vergrößern oder zu verkleinern.

Manche Informationen aus diesem Server werden in der Form der Dokumente im Format PDF angeboten. Der Grund dafür liegt darin, dass sie entweder typographische Elemente, oder eine Formatierung enthalten, die von dem Web-Format XHTML nicht unterstützt werden, oder zu groß sind und es ist empfehlenswert sie herunter zu laden. Zur Darstellung solcher Dokumente ist es notwendig, den Browser Adobe Reader zu installieren, der aus dem Internet-Server der Gesellschaft Adobe kostenlos geladen werden kann.

Kontakt zum Webadministrator

Trotz aller Mühe kann es jedoch sein, dass ein Fehler auf unseren Web-Seiten aufgetreten ist. Wir werden deshalb Ihnen dankbar sein, wenn Sie eventuelle Fehler an die e-Mail-Anschrift des Webadministrators anmelden möchten: redakceweb[at]cssz.cz, dasselbe gilt auch für Ihre Vorschläge und Bemerkungen. Der Kontakt zum Webadministrator soll nur der Lösung der technischen und inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Web-Präsentation dienen.

Vielen Dank.
Tschechische Verwaltung der Sozialversicherung